Sabbatical & unbezahlter Urlaub: Alle Infos auf einen Blick

Du bist in einem festen Arbeitsverhältnis möchtest aber einen längeren Backpacking Trip oder eine Weltreise machen?

Es gibt trotzdem Wege und Möglichkeiten eine Auszeit zu bekommen:

Unbezahlter Urlaub

Das Arbeitsverhältnis ist an dieser Stelle auf Eis gelegt und die Fortsetzung folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Da unbezahlter Urlaub für das Unternehmen nicht mit soviel Verwaltungsaufwand verbunden ist, eignet sich diese Form insbesondere für kleinere Unternehmen. Gesetzliche Regelungen die den Kündigungsschutz betreffen bleiben bestehen. In der Regel läuft allerdings die Pflichtversicherung nach einem Monat aus.
Tipp: Das kann man umgehen indem der Arbeitgeber jeweils nach einem Monat einen Tag bezahlten Urlaub einbaut.

Sabbatical

Ein Sabbatical bezeichnet ein Jahr der Teilzeitarbeit oder ein Jahr der Auszeit. Es ist tendenziell in größeren Unternehmen möglich und sinnvoll wenn man nach der Auszeit wieder einsteigen will.

Mögliche Teilzeitmodelle:

>>Lohnverzicht
Dabei verzichten Angestellte für einen festgelegten Zeitraum auf einen Teil seines Gehalts. Dieser Teil wird auf einem Zeitkonto gutgeschrieben. Das so über Jahre angesammelte „Zeitguthaben“ kann dann für ein Sabbatical in Anspruch genommen werden. Beispiel: Man erhält 3 Jahre lang nur 75 % des Gehalts und bekommt das vierte Jahr bezahlt frei.

>>Langzeitarbeitskonto
Beim diesem Modell spart der Mitarbeiter Überstunden, Urlaubstage oder Sonderzahlungen auf einem Zeitkonto an und feiert diese dann am Stück ab. Es gibt hier viele individuelle Lösungen die man mit dem Arbeitgeber absprechen kann. Einen Anspruch auf eine Auszeit gibt es allerdings nicht. Bei Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei diesen Modellen weiterhin vom Arbeitgeber getragen. Mehr Infos.

Kündigung

Die Eigenkündigung ist oft die letzte Möglichkeit, um sich die Auszeit zu genehmigen. Insbesondere wenn es sich um eine Neuorientierung oder um Unzufriedenheit im Job handelt ist dieser Weg eine Überlegung wert. Mit der Eigenkündigung ist eine Sperrzeit für die Arbeitslosengeldzahlung verbunden. Diese Sperrfrist ist normalerweise 3 Monate und verstreicht aber während man im Ausland ist und ohnehin keine Leistungen beziehen kann.

Tipp: Wie teile ich meinem Chef meine Pläne mit?

  • Termin vereinbaren
  • Konkret sagen was man vor hat, wann und wie lang
  • Informiert sein über die o.g. Modelle
  • Eine Lösung vorschlagen wer in der Zeit z.B. deine Arbeit übernimmt
  • Dem Arbeitgeber Deine Motivation erklären und idealerweise den Nutzen für ihn darstellen

Vereinzelt gibt es sogar schon Unternehmen die ihren Mitarbeitern ermöglichen für eine bestimmte Zeit aus dem Ausland zu arbeiten wie ein Digitaler Nomade nur als Angestellter. Dafür muss der Inhalt des Jobs natürlich geeignet sein und der Angestellte muss diszipliniert genug sein im Ausland auch wirklich zu Arbeiten. Außerdem muss bei Kundenkontakt auf die Zeitverschiebung geachtet werden.

>>Hier findest Du 6 Steps wie Du Deine Weltreise planst

>>Wie plane ich einen Backpacking Trip? Das große Backpacking ABC

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Bildquellenangabe: twinlili / pixelio.de

 

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