Ich kann verstehen wenn dir in der Zeit, in der du wartest, das Bedürfnis hoch steigt, der Airline einen Beschwerdebrief zu schreiben und dein Geld zurückzufordern. In Gedanken freust du dich bereits auf die satte Entschädigung. Doch nach der Landung sieht die Welt oft schon wieder ganz anders aus. Vergessen sind das ganze Theater, die Warterei und die Wut. Vielleicht schaffst du es ja tatsächlich der Fluggesellschaft eine Beschwerde-E-Mail zu schicken oder den Online-Kostenrückerstattungsantrag auszufüllen. Doch die Antwort, wenn überhaupt eine kommt, lautet meist: „.. abgelehnt, da außergewöhnliche Umstände vorlagen.“ Mh. Außergewöhnliche Umstände – welche denn genau? Und stimmt das überhaupt? „Ein plötzlich aufgetretener Defekt“ gehört ebenfalls zu den Lieblingsgründen, die von Airlines angegeben werden – und den du nicht hinnehmen musst!
Von deinen Fluggastrechten kannst du Gebrauch machen, wenn dein Flug innerhalb der EU gestartet ist, egal mit welcher Airline. Geht es um einen Flug, der in der EU landet, muss auch die Airline ihren Sitz in einem der EU-Länder haben. Ansprüche entstehen, wenn der Flug Verspätung hat, annulliert wird oder wenn du beispielsweise aufgrund einer Überbuchung nicht befördert wirst.
Ein Flug ist verspätet, wenn er mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen eintrifft. Achtung: Streiks, Starkregen, Nebel, Schnee, Terrordrohungen oder medizinische Notfälle gelten als höhere Gewalt. Fluggesellschaften sind in diesem Fall nicht verpflichtet, Entschädigungszahlungen zu leisten.
Die Höhe der Entschädigung bei Verspätungen ist gesetzlich festgelegt und gilt unabhängig von dem Preis, den du für dein Flugticket bezahlt hast. Bei der Kurzstrecke (<1.500 km) stehen dir 250 EUR zu, bei der Mittelstrecke (1.500 km bis 3.500 km) sind es 400 EUR und bei Langstrecken (>3.500 km) sind es sogar 600 EUR.
Viele Fluggesellschaften spekulieren auf die, ich sage mal Faulheit und Unwissenheit von Menschen wie beispielsweise dir oder mir, denn freiwillig und von allein kommen die meisten der EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht nach. Auf deinen Anspruch zu bestehen, bedeutet in den meisten Fällen, dass du die Airline verklagen müsstest. Genau, mit Anwalt, Gerichtskosten und großem zeitlichen Aufwand. Du müsstest ihre Aussage, dass es sich um „außergewöhnliche Umstände“ gehandelt hat, wiederlegen und das geht nur mit einer Klage. Die Airlines sind nicht dumm, sie wissen, dass die wenigsten Fluggäste diesen Schritt gehen. Und schon hat sich der Fall für sie erledigt.
Manchmal bleibt der Ärger. Vor allem, wenn der Flug echt teuer war oder wenn du durch die Verspätung tatsächlich was verpasst oder deinen Anschluss nicht mehr bekommen hast. Natürlich habe ich auch selbst schonmal ein Fluggast-Portal getestet. Davon gibt es mehrere. Immerhin kostet es nichts und sie nehmen alles in die Hand, prüfen den Fall und gehen im Zweifel für dich vor Gericht. Aber das dauert … ich habe bisher nie etwas zurückbekommen, dabei hatten sie meine Erfolgsaussichten als „wahrscheinlich“ eingestuft und ich habe geduldig und brav monatelang gewartet. Um am Ende dann doch mit leeren Händen dazustehen. Das kann leider jederzeit passieren, wenn du ein Inkassoportal einschaltest. Denn sie zahlen, wenn überhaupt, erst, wenn sie Erfolg bei der Durchsetzung der Ansprüche hatten.
Die Entdeckung des Fluggast-Portals EUflight ist daher ein echter Hoffnungsschimmer. Was die anders machen? Nun, das ist einfach erklärt: Im Gegensatz zu Inkassoportalen handelt es sich bei EUflight um einen Sofortentschädiger. Sie prüfen die Erfolgsaussichten deiner Kostenerstattungsanfrage und zahlen dir bei positivem Ergebnis sofort innerhalb von 24 Stunden deine Entschädigung. Ganz egal, ob sie später den Fall gewinnen oder nicht und unabhängig davon, wie lange sie dafür brauchen. Seit Juli 2015 sind sie erfolgreich auf dem Markt. Zwar ist die Service-Gebühr mit 35 Prozent höher als beispielsweise die 25 Prozent bei Inkassoportalen wie Flightright, dafür musst du aber auch nicht erst auf den Ausgang des Prozesses warten und hast mit dem gesamten Prozedere vor Gericht nichts am Hut.
So einfach geht´s:
Klingt zu schön, um wahr zu sein? Es wird sogar noch besser, denn die gesamte Abwicklung könnte einfacher nicht sein. Hier mal kurz und knapp die einzelnen Steps, die zu deiner Sofortentschädigung führen.
Du möchtest wissen, wie es mit deiner Forderung weitergeht? Nachdem du deine Anspruchsrechte auf EUflight übertragen hast, versucht der Sofortentschädiger diese gegen die Airline durchzusetzen – im Notfall vor Gericht. Dabei trägt er alle Kosten sowie das Prozessrisiko. Selbst wenn das Gerichtsverfahren für die Airline und gegen den Kläger entscheidet, kannst du deine bereits ausgezahlte Sofortentschädigung zu 100 Prozent behalten.
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