1. Warum überhaupt abmelden?
- Ende der unbeschränkten Steuerpflicht: Sobald du keine Wohnung und keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hast bzw. dich nicht länger als sechs Monate im Jahr in Deutschland aufhältst (183-Tage-Regel), endet deine unbeschränkte Steuerpflicht.
- Bußgeld vermeiden: Du musst dich spätestens 14 Tage nach dem Auszug oder frühestens 7 Tage davor abmelden (§ 17 BMG) – andernfalls drohen Bußgelder bis 1.000 €.
- Indiz für Behörden: Eine Abmeldebescheinigung hilft bei Finanzamt, Versicherungen, Telefon- und Internetanbietern als Nachweis deiner Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland.
2. Schritt-für-Schritt: Wohnsitz abmelden
- Termin beim Einwohnermeldeamt planen (immer öfter online möglich).
- Unterlagen mitbringen: Ausweis, ggf. Abmeldeformular.
- Abmeldung durchführen: Nenn als Auszugsdatum den Tag, an dem du Deutschland endgültig verlässt – du brauchst keine neue Adresse.
- Abmeldebescheinigung erhalten – unbedingt aufbewahren!
- Zeitfenster beachten: Frühestens 7 Tage vor, spätestens 14 Tage nach Auszug möglich.
💻 Digitale Abmeldung – geht das?
In vielen Städten (z. B. Berlin) ist auch eine Abmeldung per E-Mail möglich. In unserem Fall wurde der Antrag samt Ausweiskopie einfach per E-Mail übermittelt – und wenige Tage später kam die Abmeldebescheinigung als PDF per E-Mail zurück. Ideal für alle, die bereits im Ausland sind oder das Amt nicht persönlich besuchen können.
Hinweis: Nicht alle Gemeinden bieten diesen Service. Informiere dich auf der Website deiner letzten Meldebehörde – oft findest du dort Hinweise oder E-Mail-Vorlagen.
🛠️ Abmelde-Service nutzen
Es gibt mittlerweile auch spezialisierte Anbieter, die die Abmeldung gegen Gebühr für dich übernehmen. Diese Dienstleister kümmern sich um die rechtssichere Einreichung bei der zuständigen Behörde und schicken dir anschließend die Abmeldebescheinigung zu – ideal, wenn du keine Zeit oder Lust auf Formulare hast.
3. Steuerliche Aspekte für Auswandernde
- Abmeldung allein reicht nicht: Auch ohne deutsche Wohnung kannst du steuerpflichtig bleiben – entscheidend ist, ob du deinen Lebensmittelpunkt tatsächlich ins Ausland verlegst.
- Wegzugsbesteuerung: Wenn du > 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst und Beteiligungen hältst (z. B. Anteile an GmbH), kann Deutschland „stille Reserven“ besteuern – ggf. in Raten.
- Beschränkte Steuerpflicht bleibt möglich: Wenn du nach dem Umzug Einkünfte aus Deutschland hast (z. B. Mieteinnahmen), bleibst du steuerpflichtig dafür.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Mit über 70 Ländern bestehen Abkommen, die eine Doppelbesteuerung verhindern.
Tipp für digitale Nomaden und Freelancer: Lass dir vom neuen Wohnsitzstaat eine „Steueransässigkeitsbescheinigung“ ausstellen und reiche sie zusammen mit deiner Abmeldebescheinigung beim Finanzamt ein – idealerweise mit kurzer Begründung, dass du deinen Lebensmittelpunkt verlagert hast.
4. Praktische To-dos vor dem Auslandsleben
Thema | Aktion |
---|---|
Meldeamt | Abmelden, Bescheinigung sichern |
Finanzamt | Neue Adresse, ggf. Ansässigkeitsbescheinigung, Anlage WA-EST zur Wegzugsbesteuerung |
Versicherungen | Krankenversicherung klären (EU: A1-Bescheinigung; sonst: private Auslandskasko) |
Verträge | Telefon, DSL, Strom, Gas: Kündigung mit Abmeldebescheinigung • Bank: Adressänderung im Online-Banking |
Fahrzeug | Auto abmelden, im neuen Land ggf. importieren und zulassen |
Stimmrecht | Kommunal- und Landtagswahl verlieren – bei Bundestagswahl bleibst du stimmberechtigt (mit Anmeldung ins Wählerverzeichnis) |
5. Worauf digitale Nomaden besonders achten sollten
- eSIM oder lokale SIM: Manche Telefonverträge enden automatisch bei Ausreise. → Tipp: Umstieg auf globale eSIM wie Pangia oder Airalo.
- Banking & Finanzen: Viele Banken verlangen eine Adresse – nutze ggf. Elternadresse oder wechsle zu einer Online-Bank mit Auslandsoption (z. B. N26, Wise).
- Krankenversicherung im Ausland: Je nach Land brauchst du deutsche Mitversicherung, A1, private lokale Versicherung oder internationale digitale Versicherung (z. B. Genki).
- Visum & Arbeitsrecht: Digitale Nomaden-Visa checken (z. B. in Indonesien, Thailand); Aufenthaltsdauer und Steuerpflicht beachten.
6. Rückkehr nach Deutschland – so geht’s
- Wieder anmelden beim Einwohnermeldeamt (Adresse + Ausweis).
- Ggf. Steuerpflicht prüfen: Wenn du wieder >183 Tage im Land bist oder einen Lebensmittelpunkt hast, greift die unbeschränkte Steuerpflicht erneut.
- Bank, Versicherungen reaktivieren: Verträge neu aufnehmen oder fortsetzen.
Fazit & Empfehlungen
- Abmelden beim Meldeamt: Pflicht im Fristfenster 7 Tage vor bis 14 Tage nach Auszug.
- Steuern: Nachweis für Lebensmittelpunktverlagerung ist entscheidend – besorge Bescheinigungen und reiche sie frühzeitig ein.
- Verträge & Mobilität klären: Adressänderungen, Versicherungen und eSIM begleiten dein Nomadenleben.
- Professionelle Hilfe bei komplexen Fällen: Wenn du Unternehmensanteile, Immobilieneinkünfte oder größere Vermögen mitnimmst – Beratung zur Wegzugsbesteuerung empfehlenswert.
Wenn man innerhalb der 90 Tage des Visa Waiver Programms in die USA reist, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nach Deutschland zurück kann und in den USA bleibt, eine Wohnung bezieht und sich für eine Greencard anmeldet, aber noch keine hat. Wie soll man dann vorgehen?
Vielen Dank vorab!
Hallo, es gibt bei der Abmeldung aber ein kleines Problem. Wenn ich mich zum 31 Mai aus Deutschland abmelde aber bis zum 30 Juni ein Arbeitsverhältnis habe z.B durch Urlaubsabbau, dann rutsche ich für den Monat Juni in Steuerklasse 6, da ich keinen Wohnort habe. Das bedeutet ca 70% Abzüge. Diese kann man durch eine Steuererklärung im darauf folgenden Jahr wieder zurück holen.
Sollte der Arbeitgeber meine Abrechnung zum 15 Juni fertig machen, während mein Arbeitsverhältnis noch bis zum 30 Juni läuft, kann ich mich doch ab dem 16 Juni abmelden. Die Steuer Identifikationsnummer ist für den Arbeitgeber wichtig und muss abrufbereit sein, um die Steuerklasse zu ermitteln. Diese Nummer ist nach einer Abmeldung nicht mehr vorhanden. Das Finanzamt hat doch mit Fertigstellung der Gehaltsabrechnung alle Daten die gebraucht werden. Entspricht das seiner Richtigkeit?
Mit besten Grüßen
Brian Wehrhahn