Dieser Artikel ist der Kick-Off unseres neuen Themenfeldes rund um das Auswandern aus Deutschland.
Sie haben für das Auswandern alles vorbereitet, die Koffer sind gepackt, das Zielland ist ausgesucht und die Tickets gebucht. Dann bleibt nur noch, den Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Wenn der Wohnsitz in Deutschland nicht abgemeldet wird, besteht weiterhin eine Steuerpflicht. Wenn das Finanzamt Anhaltspunkte findet, dass Sie weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland haben, dann müssen Sie Ihr Welteinkommen weiterhin in Deutschland versteuern. Ein ehemaliger Tennisprofi hatte seinen Wohnsitz zwar im Ausland, wohnte aber regelmäßig in der Wohnung seiner Schwester in München und hatte für diese Wohnung auch einen Schlüssel. Der ehemalige Tennisprofi konnte daher jederzeit in die Wohnung, es lag eine sogenannte Verfügungsmacht vor, wodurch der Wohnsitz in Deutschland lag. Dadurch wurde er in Deutschland steuerpflichtig und wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Deshalb ist ein sorgfältiges Aufgeben des Wohnsitzes ratsam.
Was kann beim Abmelden aus Deutschland schiefgehen?
Oft wird der Wohnsitz in Deutschland nicht rechtzeitig aufgegeben, sodass die Steuerpflicht zu spät beendet wird. Wenn Sie beispielsweise schon ein Unternehmen im Ausland gründen, obwohl Sie noch einen Wohnsitz in Deutschland haben, löst das die Meldepflichten nach § 138 Abgabenordnung („AO“) aus. Demnach müssen Sie Ihr Finanzamt wenigstens mitteilen, dass Sie eine Firma im Ausland gegründet haben. Außerdem werden die Kündigungsfristen bei einer gemieteten Immobilie gerne missachtet. Wenn Sie die Wohnung in Deutschland auch nur noch einen Tag im neuen Jahr haben, wird eine unbeschränkte Steuerpflicht für das ganze Jahr ausgelöst.
Wie kann der steuerliche Wohnsitz vor dem Auswandern beim Finanzamt abgemeldet werden?
Vom Finanzamt gibt es keine Anforderungen für die Abmeldung eines steuerlichen Wohnsitzes. Hier müssen Sie zum Zeitpunkt der Auswanderung nicht tätig werden. Steuerlich gibt es allerdings drei Fristen, die Sie beachten sollten:
- Als Einzelunternehmen bzw. als Personengesellschaft sollten Sie den Zeitpunkt der Auswanderung im Folgemonat der Ausreise dem Finanzamt mitteilen, damit der Zeitpunkt der Betriebsaufgabe anerkannt wird. Außerdem entfällt so die Umsatzsteuervoranmeldung ab dem Folgemonat.
- Als Privatperson sollten Sie die Auswanderung über die „letzte“ Steuererklärung mitteilen. Die Steuererklärung für das Jahr der Auswanderung ist hier entscheidend, damit die Einkünfte, die nach der Auswanderung erzielt wurden, nicht mehr in Deutschland versteuert werden.
- Eine Auswanderung zum 31.12. eines Jahres bietet eine Ausnahme. In diesem Jahr würde eine Mitteilung im Folgejahr ausreichen.
Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt entsteht keine unmittelbare steuerliche Wirkung. Allerdings kann eine Abmeldung als Indiz angesehen werden, dass Sie Ihr Wohnsitz in Deutschland tatsächlich aufgeben. Daher ist eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zum Zeitpunkt der Ausreise empfehlenswert. Lassen Sie sich unbedingt eine Abmeldebescheinigung geben. Diese kann bei deutschen und ausländischen Behörden noch wichtig werden. Sie können sich erst eine Woche vor der tatsächlichen Ausreise beim Einwohnermeldeamt abmelden. Dabei müssen Sie keinen neuen Wohnsitz angeben. Das Land, in das Sie als erstes ausreisen ist völlig ausreichend. Spätestens zwei Wochen nach Auszug müssen Sie sich allerdings abgemeldet haben. Wenn Sie keine Wohnung mehr haben und Sie sich vor der Auswanderung nicht abmelden, können Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000 Euro vergeben werden. Eine Abmeldung bei anderen Behörden ist ebenfalls empfehlenswert, um eine Rückkehrabsicht auszuschließen. Wenn Sie beispielsweise weiterhin ein Auto in Deutschland gemeldet haben, könnte das Finanzamt es entsprechend deuten. Für die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sprechen Sie entweder persönlich vor oder Sie bevollmächtigen eine Person. Im Normalfall fallen keine Gebühren an. Es wird lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) benötigt.
Spielt die Staatsbürgerschaft eine Rolle?
Die Staatsbürgerschaft spielt für die steuerliche Betrachtung keine Rolle. Sobald Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, sind Sie in Deutschland nicht steuerpflichtig.
Besteht die Möglichkeit über einen Zweitwohnsitz in Deutschland gemeldet zu bleiben?
Wenn Sie einen Doppelwohnsitz haben, ist für die Besteuerung entscheidend, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt. Wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, sind Sie komplett in Deutschland steuerpflichtig. Deutschland hat mit insgesamt über 70 Ländern solche Abkommen abgeschlossen. Steueroasen und Niedrigsteuerländer sind meistens nicht dabei.
Gibt es Alternativen?
Wenn Sie sich für eine Steueroase als Lebensmittelpunkt entschieden haben, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Freunde und Verwandten in Deutschland nicht mehr besuchen können. Heimaturlaub ist auch weiterhin erlaubt. Für diesen Sachverhalt ist Paragraf 27 des Bundesmeldegesetzes entscheidend. Dieser besagt, dass Sie sich in Deutschland melden müssen, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland verweilen. Dann haben Sie zwei Wochen Zeit, sich entsprechend anzumelden. Allerdings sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass das Finanzamt Ihnen gegebenenfalls schon nach zwei Monaten am Stück vorwerfen wird, dass Ihr Lebensmittelpunkt wieder in Deutschland ist. Dann müssten Sie wieder Steuern zahlen. Nach zwei Monaten Aufenthaltsdauer in Deutschland empfiehlt sich daher den Aufenthalt für vier Wochen nachweislich zu unterbrechen.
Worauf ist ansonsten zu achten?
Dienstleistungsverträge können nach dem Telekommunikationsgesetz häufig problemlos gekündigt werden. Nach §46 ist das mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Die Bedingung ist allerdings, dass Ihr Anbieter Ihnen im neuen Aufenthaltsland kein entsprechendes Angebot vorlegen kann. Gleiches gilt für Kabel, DSL und ähnlichen Angeboten. Strom- und Gasanbieter lassen sich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Sobald Sie den Wohnsitz abgemeldet haben, ist eine Anmeldung des Autos nicht mehr möglich. Sie müssen Ihre Fahrzeuge abmelden. Sie können auch Ihr Auto in das neue Land mitnehmen, müssen aber das Auto erst abmelden und dann im neuen Land anmelden. Der Autoversicherungsvertrag endet normalerweise mit der Abmeldung des Autos. Für die Eröffnung eines Bankkontos wird eine Meldeadresse erwartet. Wenn Sie allerdings schon ein Bankkonto besitzen, können Sie die Adresse problemlos ändern. Mit der Abmeldung sind Sie auch nicht mehr berechtigt, an den Kommunal- und Landtagswahlen teilzunehmen. Diese sind nämlich an dem Wohnsitz gekoppelt. Eine Ausnahme bildet die Bundestagswahl. An der können Sie auch aus dem Ausland teilnehmen. Sie müssen dafür lediglich seit dem 14. Lebensjahr für drei Monate in Deutschland gelebt haben und der Aufenthalt darf maximal 25 Jahre zurückliegen. Hierzu müssen Sie sich drei Wochen zuvor ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.
Gibt es einen Weg zurück?
Falls Sie sich im Ausland nicht wohlfühlen sollten, können Sie jederzeit nach Deutschland zurückkehren. Das geschieht über eine Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Benötigt werden lediglich Reisepass oder Personalausweis und eine Adresse, an der Sie sich voraussichtlich aufhalten.