Du bist in einem festen Arbeitsverhältnis möchtest aber einen längeren Backpacking Trip oder eine Weltreise machen?
Es gibt trotzdem Wege und Möglichkeiten eine Auszeit zu bekommen:
Unbezahlter Urlaub
Das Arbeitsverhältnis ist an dieser Stelle auf Eis gelegt und die Fortsetzung folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Da unbezahlter Urlaub für das Unternehmen nicht mit soviel Verwaltungsaufwand verbunden ist, eignet sich diese Form insbesondere für kleinere Unternehmen. Gesetzliche Regelungen die den Kündigungsschutz betreffen bleiben bestehen. In der Regel läuft allerdings die Pflichtversicherung nach einem Monat aus.
Tipp: Das kann man umgehen indem der Arbeitgeber jeweils nach einem Monat einen Tag bezahlten Urlaub einbaut.
Sabbatical
Ein Sabbatical bezeichnet ein Jahr der Teilzeitarbeit oder ein Jahr der Auszeit. Es ist tendenziell in größeren Unternehmen möglich und sinnvoll wenn man nach der Auszeit wieder einsteigen will.
Mögliche Teilzeitmodelle:
>>Lohnverzicht
Dabei verzichten Angestellte für einen festgelegten Zeitraum auf einen Teil seines Gehalts. Dieser Teil wird auf einem Zeitkonto gutgeschrieben. Das so über Jahre angesammelte „Zeitguthaben“ kann dann für ein Sabbatical in Anspruch genommen werden. Beispiel: Man erhält 3 Jahre lang nur 75 % des Gehalts und bekommt das vierte Jahr bezahlt frei.
>>Langzeitarbeitskonto
Beim diesem Modell spart der Mitarbeiter Überstunden, Urlaubstage oder Sonderzahlungen auf einem Zeitkonto an und feiert diese dann am Stück ab. Es gibt hier viele individuelle Lösungen die man mit dem Arbeitgeber absprechen kann. Einen Anspruch auf eine Auszeit gibt es allerdings nicht. Bei Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei diesen Modellen weiterhin vom Arbeitgeber getragen. Mehr Infos.
Kündigung
Die Eigenkündigung ist oft die letzte Möglichkeit, um sich die Auszeit zu genehmigen. Insbesondere wenn es sich um eine Neuorientierung oder um Unzufriedenheit im Job handelt ist dieser Weg eine Überlegung wert. Mit der Eigenkündigung ist eine Sperrzeit für die Arbeitslosengeldzahlung verbunden. Diese Sperrfrist ist normalerweise 3 Monate und verstreicht aber während man im Ausland ist und ohnehin keine Leistungen beziehen kann.
Tipp: Wie teile ich meinem Chef meine Pläne mit?
- Termin vereinbaren
- Konkret sagen was man vor hat, wann und wie lang
- Informiert sein über die o.g. Modelle
- Eine Lösung vorschlagen wer in der Zeit z.B. deine Arbeit übernimmt
- Dem Arbeitgeber Deine Motivation erklären und idealerweise den Nutzen für ihn darstellen
Vereinzelt gibt es sogar schon Unternehmen die ihren Mitarbeitern ermöglichen für eine bestimmte Zeit aus dem Ausland zu arbeiten wie ein Digitaler Nomade nur als Angestellter. Dafür muss der Inhalt des Jobs natürlich geeignet sein und der Angestellte muss diszipliniert genug sein im Ausland auch wirklich zu Arbeiten. Außerdem muss bei Kundenkontakt auf die Zeitverschiebung geachtet werden.
>>Hier findest Du 6 Steps wie Du Deine Weltreise planst
>>Wie plane ich einen Backpacking Trip? Das große Backpacking ABC
Kostenlos downloaden: Reisecheck- und Packliste zum Ausdrucken und Abhaken.
Bildquellenangabe: twinlili / pixelio.de
Die DKB bietet die kostenlose Geldabhebung nicht mehr an. Wenn man mit Kreditkarte bezahlt bekommt man die entstehenden Gebühren erstattet. Für Abhebungen muss man nun selbst bezahlen.
Hallo Feli,
ich finde den folgenden Tipp zur Umgehung des Ausfalls der Pflichtversicherungen spannend: „Das kann man umgehen indem der Arbeitgeber jeweils nach einem Monat einen Tag bezahlten Urlaub einbaut.“ Woher hast du diese Info, kannst du mir igendeinen Verweis geben? Ich möchte 1 Jahr unbezahlten Urlaub nehmen und fände es super, wenn die Sozialversicherungen dennoch weiterlaufen könnten. Nicky hatte dir die Frage auch schon gestellt, ich werde aus deiner Antwort an sie aber nicht wirklich schlau. Also, versuche es bitte noch mal,, danke.
LG
Melanie
Hey Melanie, das hat mir die Personalabteilung meines damaligen Arbeitgebers so gesagt! Greetz Feli
Hallo,
ich hätte auch eine Frage bezüglich unbezahlter Urlaub und Work & Travel.
Ich möchte Anfang 2016 nach Portugal und nur ein bisschen jobben (kellnern oder sowas)
um zusätzlich ein wenig dazuzuverdienen.
Ich kann mich aber erinnern als ich (in einem anderen Betrieb)
unbezahlten Urlaub beantragte, stand in der Einwilligung, dass ich keine
anderen Arbeitverhältnisse eingehen darf. Ist das grundsätzlich so oder wie kläre ich das am besten ab?
Hey Niky,
Das kommt auf die Vereinbarung an. Ich rate dir ganz offen nachzufragen. Jobben um das Reisen zu finanzieren schadet im Fall von unbezahltem Urlaub deinem Arbeitgeber ja eigentlich nicht.
LG aus Lissabon 😉
Feli
Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Ich habe eine paar Fragen zu golgenden Punkten die ich hier gelsen
habe:
1. „In der Regel läuft allerdings die Pflichtversicherung
nach einem Monat aus.“
-> Wo kann man sich über darüber informieren? Ich habe
nirgends was gefunden? 🙁
-> verstehe ich das Richtig? Z.B.: Mein unbezahlter Urlaub
beginnt am 01.01.2015. Die Pflichtversicherung werden auf jeden Fall
noch bis zum 31.01.2015 weiter vom Arbeitgeber bezahlt?
2. „Das kann man umgehen indem
der Arbeitgeber jeweils nach einem Monat einen Tag bezahlten Urlaub
einbaut.“
– >Wo kann ich mich über darüber
informieren?
-> Wie formuliere ich das in der
Vereinbarung mich meinem Chef?
-> Welche Vorteile könnte ich meinem Chef vorlegen (also
Vorteile für ihn)? Evtl. weniger Papierkram für ihn?
Lg nicky
einfach die Personalabteilung fragen, ggf. gibt es schon Vordrucke für unbezahlten Urlaub zum Ausfüllen. Einfach nachfragen die sind ja die Experten bei Personalthemen. Mit Deinem Chef mündlich drüber sprechen und danach eben schriftlich fixen.
Versicherung: Ruf Deine Krankenkasse an. Vorteile für die Firma hat das eigentlich keine. Das können sie „für Dich“ machen wenn sie nett sind. Für eine Firma ist der Betrag eigentlich Peanuts und Dir erspart es Papierkram und dass Du Dich selbst versichern musst. Fragen lohnt sich.