Mit dem Flugticket in der Tasche, oder besser gesagt mit dem E-Ticket auf dem Smartphone, fühle ich mich eigentlich immer absolut sicher und denke, dass ich also auf jeden Fall einen Platz im Flieger haben müsste. Denn da steht es ja schwarz auf weiß drauf. Doch hin und wieder höre ich von Leuten, die am Check-In erfahren, dass das Flugzeug überbucht ist und sie deshalb auf eine andere Maschine umgebucht werden müssen. Da würde ich mich automatisch fragen: “Aber warum ich?” So lange der Alternativ-Flug ein, zwei Stündchen später geht als der eigentlich gebuchte, ist es ja sicher kein Drama. Aber einen ganzen Tag lang warten? Und was passiert, wenn am Zielort ein Anschlussflug wartet? Müssen es die Passagiere hinnehmen, wenn die Überbuchung die komplette Weiterreise durcheinander bringt? Fragen über Fragen. Inzwischen bin ich schlauer, wenn auch nach wie vor erleichtert, wenn es am Schalter wie bisher – auf Holz klopf! – nicht heißt: „Sorry, aber der Flieger ist überbucht!“
Wie kann es überhaupt passieren, dass ein Flieger überbucht ist?
Ein Flugzeug hat soundsoviele Plätze. Und klar, die sollen möglichst alle belegt sein. Aber warum werden absichtlich mehr, als überhaupt vorhanden, verkauft? Ist es dann nicht klar, dass am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit jemand übrigbleibt, der zwar gebucht und bezahlt hat, aber keinen Sitzplatz abkriegt? Diese Fragen sind dir ja sicherlich auch schon mal durch den Kopf gegangen. Bei Fluggesellschaften ist es gang und gäbe, dass mehr Tickets als Plätze verkauft werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es meistens immer genügend Passagiere gibt, die ihren Flug am Ende nicht antreten. MEISTENS. Aber nicht immer. Beschließen also doch mal alle, die gebucht haben, auch tatsächlich den Flieger zu nehmen, wird es im wahrsten Sinne des Wortes eng. Und dann ist die Maschine überbucht.
Dürfen die das?
Wenn du das ganze Prozedere besser verstehen möchtest, kann es nicht schaden, wenn du dir mal anschaust, wie Airlines die Flugpreise festlegen und wie sich diese überhaupt zusammensetzen. Und ja, die Fluggesellschaften dürfen überbuchen, sie müssen im Falle eines Falles allerdings einen Ersatzflug in einem nicht ausgebuchten Flieger anbieten. Und das ist offensichtlich lukrativer, als von Vornherein nur die vorhandene Anzahl von Sitzplätzen zu verkaufen. Doch nur selten geht zufällig zur gleichen Zeit wie geplant eine Maschine zum gewünschten Zielort. Also entstehen Verspätungen, die durchaus Unannehmlichkeiten, Wartezeiten oder auch eine Übernachtung mit sich ziehen. Natürlich muss dafür ebenfalls die Airline aufkommen, es gibt gesetzlich festgelegte Betreuungsleistungen. Doch unabhängig davon, hast du im Falle einer Überbuchung einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Wie viel steht dir zu?
Wurde der Flug durch die Fluggesellschaft überbucht und du wirst auf einen anderen Flieger verwiesen, wird dir das Boarding für deine eigentliche Maschine verweigert. Die finanzielle Entschädigung, die dir zusteht, richtet sich nach der Entfernung der Route. So sehen deine Ansprüche in Zahlen aus:
- 250 Euro bei einer Entfernung von 0-1.500 Kilometern
- 400 Euro bei einer Entfernung ab 1.500 Kilometern innerhalb der EU
- 400 Euro bei einer Entfernung von 1.500-3.500 Kilometern auf sonstigen Flügen
- 600 Euro bei allen anderen Flügen
Was du wissen solltest: Diese Beträge können sich halbieren, wenn dir eine zeitnahe Ersatzbeförderung von der Fluggesellschaft angeboten wird. Grundsätzlich gilt für alle Ausgleichzahlungen: Du kannst sie sofort einfordern. Entweder lässt du dir die Summe bar auszahlen oder auf dein Konto überweisen. Sehr wahrscheinlich wird dir die finanzielle Entschädigung nicht von allein angeboten und deshalb ist es wichtig, dass du von ihrer Existenz weißt und dir bewusst ist, dass sie dir zusteht.
Achtung: Es gilt die EU-Fluggastrechteverordnung, das heißt, ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung besteht nur bei europäischen Airlines oder bei einem europäischen Abflugsort.
Was gehört zu den Betreuungsleistungen?
Wirst du auf einen anderen Flug umgebucht, entstehen sehr wahrscheinlich Wartezeiten. Damit sich diese für dich so angenehm wie möglich gestalten, hast du einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören beispielsweise gratis Getränke und Snacks. Außerdem muss dir die Airline die Möglichkeit geben, kostenlos zu telefonieren und ins Internet zu gehen. Im schlechtesten Falle geht dein neuer Flieger erst am nächsten Tag. Dann ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, dir ein Hotel zu bezahlen, inklusive Transfer zum Flughafen – das versteht sich von selbst! Das absolute Worst Case Scenario ist natürlich, wenn die Umbuchung deine Weiterreise durcheinanderbringt und du gegebenenfalls deinen Anschlussflug verpasst. Auch hier hast du einen Anspruch darauf, dass dir die Airline sämtliche dadurch verursachte Kosten erstattet. Und es kann auch noch chaotischer kommen: Stell dir vor, es gibt in absehbarer Zeit gar keinen Alternativflug zu deiner Destination. Was passiert dann? Zeichnet die Überbuchung durch die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, muss sie natürlich auch hier aktiv werden und dir das alternative Reisemittel bezahlen!
Wie wird denn entschieden, wer von den Passagieren umgebucht wird?
Ene, mene, muh und raus bist du? Nicht ganz! Die Airline hofft zunächst, dass sich genügend Freiwillige finden, die sich auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Ist dem nicht so, lockt sie potentielle Kandidaten mit einem Upgrade in eine höhere Klasse oder mit Reisegutscheinen für den nächsten Trip. Meldet sich immer noch niemand freiwillig, entscheidet in der Regel ein Losverfahren darüber, wer in einen anderen Flieger steigen muss. Egal ob dich die Umbuchung nun freiwillig oder unfreiwillig trifft, dein Recht auf eine finanzielle Entschädigung ändert sich dadurch nicht.
Wer hilft, wenn die Airline nicht zahlen will?
Mit einem Upgrade in eine höhere Klasse im Alternativ-Flieger und den kostenfreien Drinks und Snacks im Vorfeld, hofft die Fluggesellschaft, dass dich die Umbuchung nicht weiter ärgert und du keine weiteren Ansprüche stellst. Weißt du es jedoch besser und beharrst auf deine Ausgleichszahlung, kann es passieren, dass dir die Entschädigung erst einmal verweigert wird. Denn es handelt sich ja nur um wenige Stunden bis zum nächsten Flieger oder du hättest ja schon einen Reisegutschein als Wiedergutmachung bekommen. Nichtsdestotrotz steht dir eine bestimmt Summe zu. Falls du allein nicht weiterkommst: Ich bin bei meinen Recherchen auf den Dienstleister Flugrecht.de gestoßen. Deren Team hilft dir nämlich bei Ausgleichszahlungen und übernimmt die weiteren Verhandlungen für dich. In nur 2 Minuten kannst du deinen Fall unter https://www.flugrecht.de/fluggastrechte/ueberbuchung.php unverbindlich prüfen lassen. Besteht eine Erfolgsaussicht, übernehmen die Profis des Unternehmens auf Basis der aktuellen Rechtslage die Durchsetzung deiner Forderungen. Das erspart dir das Studium der EU-Fluggastrechte und die oft langwierige Auseinandersetzung mit der Luftfahrtgesellschaft. Hat Flugrecht.de Erfolg, und auch nur dann!, gehen 25 Prozent der eingezogenen Forderungen an den Flugrechte-Dienst.
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