Sie planen eine Reise nach Australien und haben vom „ETA“ gehört? Dann sind Sie hier richtig – aber Vorsicht: Wenn Sie aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen, brauchen Sie höchstwahrscheinlich kein ETA, sondern ein eVisitor. Dieser Artikel klärt die häufigste Verwirrung rund um australische Reisegenehmigungen auf und erklärt, welches Visum Sie wirklich benötigen.
Das größte Missverständnis vorweg: Im Internet kursieren hunderte Websites, die „ETA Australien für Deutsche“ anbieten und dafür 50 bis 150 Euro verlangen. Das ist nicht nur irreführend, sondern in vielen Fällen auch unnötig teuer. Deutsche Staatsangehörige benötigen nämlich das kostenlose eVisitor (Subclass 651), nicht das kostenpflichtige ETA (Subclass 601).
Weiterlesen: eVisitor für Australien beantragen
In diesem Artikel erfahren Sie:
Was ein ETA wirklich ist und für wen es gedacht ist Warum Sie als deutscher, österreichischer oder Schweizer Reisender das eVisitor benötigen Wie sich ETA und eVisitor unterscheiden Wie Sie die richtige Reisegenehmigung beantragen Worauf Sie bei der Beantragung achten müssen
Was ist ETA Australien? (Subclass 601)
Die Electronic Travel Authority (ETA) ist eine elektronische Reisegenehmigung für Kurzaufenthalte in Australien. Sie wurde 1996 eingeführt und war damals eines der weltweit ersten elektronischen Visa-Systeme. Das ETA ist mit Ihrer Passnummer verknüpft und wird elektronisch in den australischen Einwanderungssystemen gespeichert.
Grundlegende Fakten zum ETA:
Gültigkeit: 12 Monate ab Ausstellung Aufenthaltsdauer: Maximal 3 Monate pro Besuch Einreisen: Unbegrenzt während der Gültigkeitsdauer Kosten: AUD $20 (circa 13 Euro) Beantragung: Ausschließlich über die offizielle Australian ETA App Zweck: Tourismus, Geschäftsbesuche, Familienbesuche
Das ETA wurde ursprünglich für Staatsangehörige bestimmter Länder außerhalb Europas entwickelt, insbesondere für Länder wie die USA, Kanada, Japan, Südkorea, Singapur und andere asiatisch-pazifische Nationen. Es sollte den Visa-Prozess für Kurzbesucher aus diesen Ländern vereinfachen und beschleunigen.
Wichtige Einschränkungen:
Mit einem ETA dürfen Sie nicht in Australien arbeiten oder studieren (außer Kurse unter 3 Monaten). Es handelt sich ausschließlich um eine Genehmigung für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken – wobei „geschäftlich“ hier Meetings, Konferenzen und Verhandlungen meint, aber keine bezahlte Arbeit.
Der große Irrtum: Deutsche brauchen KEIN ETA!
Hier kommt der entscheidende Punkt, der im Internet ständig für Verwirrung sorgt: Deutsche, Österreicher und Schweizer Staatsangehörige benötigen KEIN ETA, sondern ein eVisitor (Subclass 651).
Warum diese Verwirrung? Der Begriff „ETA“ wird im Internet oft fälschlicherweise als Oberbegriff für alle elektronischen Reisegenehmigungen nach Australien verwendet. Viele kommerzielle Websites nutzen diese Begriffsverwirrung aus und bieten „ETA Australien für Deutsche“ an – obwohl sie eigentlich das eVisitor meinen oder den Service zur eVisitor-Beantragung verkaufen.
Die Fakten:
EU-Bürger (inkl. Deutschland und Österreich): eVisitor erforderlich EFTA-Bürger (inkl. Schweiz): eVisitor erforderlich USA, Kanada, Japan, Singapur, etc.: ETA erforderlich
Diese Unterscheidung ist nicht nur eine technische Feinheit – sie kann Sie bares Geld kosten. Während das eVisitor völlig kostenlos ist (0 Euro), kostet das ETA AUD $20. Noch ärgerlicher: Viele Drittanbieter verlangen für die „Unterstützung“ beim eVisitor-Antrag zwischen 50 und 150 Euro, obwohl der offizielle Antrag über die australische Regierungswebsite komplett kostenlos ist.
Warum gibt es zwei verschiedene Systeme?
Die Trennung zwischen ETA und eVisitor hat historische und politische Gründe. Das eVisitor wurde 2008 eingeführt, als die Europäische Union mit Australien ein Abkommen zur Visaerleichterung schloss. Australien wollte damit die Beziehungen zur EU stärken und europäischen Bürgern entgegenkommen – durch ein komplett kostenloses System. Das ältere ETA-System blieb aber für andere Länder bestehen.
Wenn Sie also aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und im Internet nach „ETA Australien“ suchen, suchen Sie technisch gesehen nach dem falschen Dokument – auch wenn Sie damit natürlich die richtige Absicht haben: eine Reisegenehmigung für Australien zu erhalten.
eVisitor vs. ETA – Der entscheidende Unterschied
Auf den ersten Blick sind sich eVisitor und ETA sehr ähnlich – beide erlauben Kurzaufenthalte in Australien für bis zu 3 Monate. Aber die Unterschiede liegen im Detail:
eVisitor (Subclass 651):
Für: EU-Staaten, Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Kosten: Kostenlos (0 Euro / 0 AUD) Beantragung: Online über ImmiAccount (offizielle Website) Gültigkeit: 12 Monate Aufenthalt: Maximal 3 Monate pro Besuch Einreisen: Unbegrenzt während Gültigkeitsdauer Plattform: Desktop oder Smartphone via Browser
ETA (Subclass 601):
Für: USA, Kanada, Japan, Südkorea, Singapur, Brunei, Hong Kong, Malaysia und weitere Kosten: AUD $20 (circa 13 Euro) Beantragung: Nur über die Australian ETA App (Smartphone erforderlich) Gültigkeit: 12 Monate Aufenthalt: Maximal 3 Monate pro Besuch Einreisen: Unbegrenzt während Gültigkeitsdauer Plattform: Nur via Smartphone-App
Funktional sind beide identisch: Beide erlauben touristische Besuche, Geschäftsbesuche und Familienbesuche. Beide verbieten bezahlte Arbeit. Beide sind elektronisch mit Ihrem Pass verknüpft. Der Hauptunterschied liegt in den Kosten und der Beantragungsmethode.
Wichtig zu wissen: Sie können nicht zwischen eVisitor und ETA wählen. Ihre Staatsangehörigkeit bestimmt automatisch, welches Visum Sie beantragen müssen. Deutsche können kein ETA beantragen (die App wird Sie ablehnen), und US-Amerikaner können kein eVisitor beantragen (das System wird sie ebenfalls ablehnen).
Wer braucht wirklich ein ETA?
Das ETA ist für Staatsangehörige folgender Länder und Regionen verfügbar:
Nordamerika:
Kanada USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Asien:
Brunei Darussalam Japan Malaysia Singapur Südkorea (Republik Korea) Hong Kong (SAR)
Weitere Länder (Auszug):
Die vollständige Liste umfasst etwa 35 Länder. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Land für ETA berechtigt ist, können Sie dies auf der offiziellen Website des Australian Department of Home Affairs überprüfen.
Nicht berechtigt für ETA sind:
EU-Bürger (diese benötigen eVisitor) Staatsangehörige von Ländern ohne Visa-Abkommen mit Australien (diese benötigen ein reguläres Visitor Visa, Subclass 600)
Wichtige Voraussetzungen für ETA:
Biometrischer Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit Sie befinden sich außerhalb Australiens bei der Antragstellung Keine strafrechtlichen Verurteilungen mit einer Gesamthaftstrafe von 12 Monaten oder mehr Keine schweren oder ansteckenden Krankheiten (z.B. Tuberkulose) Keine offenen Schulden bei australischen Behörden
ETA beantragen: So funktioniert es
Wenn Sie zu den Staatsangehörigen gehören, die ein ETA benötigen (also nicht aus der EU/EFTA), ist die Beantragung relativ unkompliziert – allerdings ausschließlich über die offizielle Smartphone-App möglich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Australian ETA App herunterladen
Die App ist kostenlos verfügbar im Apple App Store (iOS) und Google Play Store (Android). Suchen Sie nach „Australian ETA“ – achten Sie darauf, die offizielle App der australischen Regierung zu verwenden.
- Voraussetzungen vorbereiten
Smartphone mit NFC-Funktion (für das Auslesen des biometrischen Chips im Pass) Biometrischer Reisepass Gute Beleuchtung für Passfotos und Gesichtserkennung Kreditkarte oder Debitkarte für die Zahlung (AUD $20) Etwa 10-15 Minuten Zeit
- Persönliche Daten eingeben
Die App fordert Sie auf, Ihre vollständigen persönlichen Daten einzugeben, genau wie sie in Ihrem Reisepass stehen. Achten Sie besonders auf:
Vollständiger Name (alle Vornamen!) Geburtsdatum und Geburtsort Passnummer und Ausstellungsdatum Nationalität
- Reisepasscan durchführen
Die App wird Sie auffordern, die Datenseite Ihres Reisepasses zu fotografieren. Anschließend müssen Sie den biometrischen Chip im Pass über NFC auslesen. Halten Sie dazu Ihr Smartphone an die Rückseite des Passes.
- Gesichtserkennung
Für Personen über 16 Jahre ist ein biometrisches Gesichtsfoto erforderlich. Die App leitet Sie durch diesen Prozess. Kinder unter 16 Jahren sind von dieser Anforderung ausgenommen.
- Charakter-Fragen beantworten
Dies ist der wichtigste Teil: Sie müssen wahrheitsgemäß Fragen zu Ihrem Vorstrafenregister, Gesundheitszustand und früheren Visa-Problemen beantworten. Äußerst wichtig: Lügen oder Verschweigen von Informationen kann zu einem lebenslangen Einreiseverbot nach Australien führen!
- Zahlung durchführen
Die Gebühr von AUD $20 wird über die App bezahlt (Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay).
- Bestätigung erhalten
In den meisten Fällen erhalten Sie innerhalb von Minuten bis zu einer Stunde eine Bestätigung per E-Mail. In seltenen Fällen kann die Bearbeitung bis zu 3 Werktage dauern, wenn eine manuelle Prüfung erforderlich ist.
Wichtige Hinweise:
Beantragen Sie das ETA mindestens 1-2 Wochen vor Ihrer geplanten Reise Das ETA wird elektronisch mit Ihrer Passnummer verknüpft – Sie müssen nichts ausdrucken Bei einem neuen Pass benötigen Sie ein neues ETA Sie können Ihren ETA-Status über die App oder über VEVO (Visa Entitlement Verification Online) überprüfen
Kosten und Bearbeitungszeit
ETA (Subclass 601):
Offizielle Gebühr: AUD $20 (circa 13 Euro) Diese Gebühr ist eine „Service-Gebühr“ für die Nutzung der App Nicht erstattungsfähig, auch bei Ablehnung
Bearbeitungszeit:
Normalfall: Wenige Minuten bis zu 1 Stunde Mit manueller Prüfung: 1-3 Werktage Bei Problemen: Kann mehrere Wochen dauern
Wann kann es länger dauern?
Bei Vorstrafen oder Gesundheitsproblemen Wenn Ihre Angaben nicht eindeutig sind Bei technischen Problemen mit dem biometrischen Chip im Pass Bei hohem Antragsvolumen (z.B. während der australischen Sommersaison)
eVisitor (Subclass 651) zum Vergleich:
Offizielle Gebühr: Kostenlos (0 Euro / 0 AUD) Bearbeitungszeit: 1-2 Tage (meist innerhalb 24 Stunden)
Achtung vor überteuerten Drittanbietern:
Sowohl für ETA als auch für eVisitor gibt es zahlreiche kommerzielle Websites, die „Unterstützung“ bei der Beantragung anbieten – für Gebühren zwischen 50 und 150 Euro. Diese Services sind in der Regel völlig überflüssig. Die offiziellen Anträge sind einfach und klar strukturiert. Bei ETA zahlen Sie maximal die offiziellen AUD $20, bei eVisitor zahlen Sie gar nichts.
Was Sie über das eVisitor wissen müssen (für DE/AT/CH)
Da Sie als deutscher, österreichischer oder Schweizer Leser höchstwahrscheinlich das eVisitor benötigen und nicht das ETA, hier die wichtigsten Informationen zum eVisitor:
Vorteile des eVisitor:
Komplett kostenlos Einfache Online-Beantragung über Desktop oder Smartphone Keine App erforderlich Schnelle Bearbeitung (meist 24 Stunden) Gleiche Rechte wie ETA (12 Monate, mehrfach einreisen, je 3 Monate Aufenthalt)
Beantragung des eVisitor:
- Besuchen Sie die offizielle Website: immi.homeaffairs.gov.au
- Erstellen Sie ein ImmiAccount
- Wählen Sie „eVisitor (Subclass 651)“
- Füllen Sie das Online-Formular aus (Dauer: ca. 10-15 Minuten)
- Reichen Sie den Antrag ab
- Erhalten Sie die Bestätigung per E-Mail (meist innerhalb 24 Stunden)
Wichtig: Beantragen Sie das eVisitor NIEMALS über Drittanbieter-Websites, die Gebühren verlangen. Der offizielle Antrag ist kostenlos und einfach.
Was ist mit dem eVisitor erlaubt?
Touristische Reisen (Sightseeing, Urlaub) Geschäftsbesuche (Meetings, Konferenzen, Verhandlungen) Familienbesuche Kurzzeit-Studium oder Schulungen (unter 3 Monaten)
Was ist NICHT erlaubt?
Bezahlte Arbeit jeglicher Art Studium länger als 3 Monate Dauerhafter Aufenthalt
Häufige Fehler vermeiden:
Namen exakt wie im Pass angeben (alle Vornamen, Umlaute beachten!) Passnummer korrekt übertragen (Verwechslung 0 und O vermeiden) Pass muss mindestens 6 Monate über Einreise hinaus gültig sein E-Mail-Adresse korrekt angeben (hier kommt die Bestätigung hin) Bei den Charakter-Fragen ehrlich sein – Lügen führen zu lebenslangem Einreiseverbot!
Häufige Fragen zu ETA & eVisitor
Brauche ich als Deutscher ein ETA oder eVisitor?
Als deutscher, österreichischer oder Schweizer Staatsangehöriger benötigen Sie ein eVisitor (Subclass 651), nicht das ETA. Das eVisitor ist kostenlos und bietet die gleichen Rechte wie das ETA.
Kann ich mit ETA oder eVisitor in Australien arbeiten?
Nein. Beide Visa erlauben keine bezahlte Arbeit. Sie dürfen aber Geschäftsmeetings, Konferenzen und Verhandlungen durchführen – solange Sie dafür kein australisches Gehalt erhalten.
Wie lange ist ETA/eVisitor gültig?
Beide sind 12 Monate gültig und erlauben unbegrenzte Einreisen während dieser Zeit. Pro Besuch dürfen Sie maximal 3 Monate bleiben.
Muss ich ETA oder eVisitor ausdrucken?
Nein. Beide sind elektronisch mit Ihrer Passnummer verknüpft. Die Fluggesellschaft und australische Grenzbehörden sehen dies automatisch. Ein Ausdruck zur Sicherheit schadet aber nicht.
Brauchen Kinder auch ein ETA/eVisitor?
Ja. Jede Person benötigt ihre eigene Reisegenehmigung, unabhängig vom Alter. Das gilt auch für Babys und Kleinkinder, selbst wenn sie im Pass der Eltern eingetragen sind.
Was passiert bei Ablehnung?
Bei einer Ablehnung können Sie entweder einen neuen Antrag stellen (wenn der Fehler korrigierbar war) oder ein reguläres Visitor Visa (Subclass 600) beantragen, das etwa AUD $190 kostet und 2-4 Wochen Bearbeitungszeit hat.
Kann ich mein ETA/eVisitor verlängern?
Nein. Sie müssen Australien verlassen und können dann erneut einreisen (solange Ihre Reisegenehmigung noch gültig ist). Eine Verlängerung während des Aufenthalts ist nicht möglich.
Was ist, wenn mein Pass während der Gültigkeit abläuft?
ETA und eVisitor sind an die Passnummer gekoppelt. Bei einem neuen Pass benötigen Sie eine neue Reisegenehmigung. Die Beantragung ist aber weiterhin kostenlos (eVisitor) bzw. kostet wieder AUD $20 (ETA).
Brauche ich ein Visum für Transit in Australien?
Wenn Sie weniger als 8 Stunden in Australien im Transitbereich bleiben und den Flughafen nicht verlassen, benötigen Sie als deutscher/österreichischer/Schweizer Staatsangehöriger kein Visum. Bei mehr als 8 Stunden oder wenn Sie den Flughafen verlassen, benötigen Sie entweder ein eVisitor oder ein Transit Visa (Subclass 771, kostenlos, max. 72 Stunden).
Gilt das ETA/eVisitor auch für Neuseeland?
Nein. Neuseeland hat ein eigenes System (NZeTA). Australien und Neuseeland sind separate Länder mit separaten Visa-Anforderungen.
Fazit: Klarheit im Visa-Dschungel
Die Verwirrung um „ETA Australien“ ist verständlich – viele Quellen im Internet verwenden die Begriffe ungenau. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Für Deutsche, Österreicher und Schweizer:
Sie benötigen ein eVisitor (Subclass 651), nicht das ETA Das eVisitor ist komplett kostenlos Beantragen Sie es nur über die offizielle Website: immi.homeaffairs.gov.au Vermeiden Sie Drittanbieter, die Gebühren verlangen
Für US-Amerikaner, Kanadier, Japaner, etc.:
Sie benötigen ein ETA (Subclass 601) Kosten: AUD $20 Beantragung nur über die offizielle Australian ETA App Smartphone mit NFC erforderlich
Beide Visa sind funktional identisch:
12 Monate gültig Unbegrenzte Einreisen Maximal 3 Monate pro Besuch Für Tourismus und geschäftliche Besuche Keine bezahlte Arbeit erlaubt
Vorsicht vor Abzocke:
Egal ob ETA oder eVisitor – lassen Sie sich nicht von teuren Drittanbietern über den Tisch ziehen. Die offiziellen Anträge sind einfach und klar. Bei ETA zahlen Sie maximal AUD $20, bei eVisitor zahlen Sie gar nichts.
Unser Tipp:
Beantragen Sie Ihre Reisegenehmigung 2-4 Wochen vor Ihrer Reise, um Zeit für eventuelle Verzögerungen zu haben. Füllen Sie alle Angaben wahrheitsgemäß aus – besonders bei den Charakter-Fragen. Falsche Angaben können zu einem lebenslangen Einreiseverbot führen.
Mit der richtigen Reisegenehmigung steht Ihrer Australien-Reise nichts mehr im Weg. Genießen Sie das Great Barrier Reef, erkunden Sie das Outback, und erleben Sie die einzigartige Kultur Down Under!
Offizielle Quellen:
Department of Home Affairs: immi.homeaffairs.gov.au VEVO (Visa-Status prüfen): vevo.homeaffairs.gov.au Australische Botschaft Berlin: germany.embassy.gov.au
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche können sich Visa-Bestimmungen ändern. Prüfen Sie wichtige Details immer auf den offiziellen australischen Regierungswebsites.


