Thailand ändert im September 2026 seine Einreisebestimmungen. Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz fällt die visumfreie Aufenthaltsdauer von bisher 60 auf nur noch 30 Tage. Gleichzeitig wurden auch die Voraussetzungen für das beliebte Destination Thailand Visa (DTV) verschärft. Wir zeigen dir, was sich ändert und welche Visa-Alternativen es gibt.

Ab 15. September 2026: Nur noch 30 Tage visumfrei

Die vielleicht wichtigste Änderung für Thailand-Reisende betrifft die visumfreie Einreise.

Thailand hatte im Juli 2024 die Aufenthaltsdauer für Reisende aus zahlreichen Ländern auf 60 Tage ohne Visum erhöht. Diese großzügige Regelung wird nun wieder zurückgenommen.

Ab dem 15. September 2026 beträgt die visumfreie Aufenthaltsdauer wieder maximal 30 Tage.

Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören weiterhin zu den Ländern, deren Staatsangehörige ohne vorher beantragtes Visum nach Thailand einreisen können – allerdings nur noch für 30 Tage.

Wer bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung nach Thailand eingereist ist, darf bis zum Ende der bei der Einreise gewährten Aufenthaltsdauer bleiben. Eine bereits erteilte 60-Tage-Aufenthaltserlaubnis wird also nicht nachträglich auf 30 Tage verkürzt.

Kann man die 30 Tage verlängern?

Ja. Nach den neuen Bestimmungen kann der visumfreie Aufenthalt grundsätzlich um weitere maximal 30 Tage verlängert werden.

Die Verlängerung wird bei der thailändischen Immigration beantragt und liegt im Ermessen des zuständigen Immigration Officers.

Damit sind weiterhin Aufenthalte von insgesamt bis zu rund 60 Tagen möglich – allerdings muss man sich dann während der Reise um die Verlängerung kümmern.

Alternative für längere Reisen: 60-Tage-Touristenvisum

Wer bereits vor der Reise weiß, dass er länger als 30 Tage in Thailand bleiben möchte, sollte sich deshalb wieder das klassische Tourist Visa (TR) anschauen.

Das Visum lässt sich über das offizielle Thailand e-Visa-System vollständig online beantragen. Ein persönlicher Besuch bei der Botschaft ist in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Der Antrag muss allerdings von außerhalb Thailands gestellt werden.

Das Tourist Visa ermöglicht:

  • bis zu 60 Tage Aufenthalt
  • eine Einreise nach Thailand
  • eine mögliche Verlängerung um weitere 30 Tage

Damit sind insgesamt bis zu 90 Tage Aufenthalt möglich.

Gerade für Reisende, die beispielsweise sechs oder acht Wochen auf Bali – Moment, falsche Insel – auf Koh Samui, Koh Phangan, Phuket oder in Chiang Mai verbringen möchten, wird das Tourist Visa damit wieder deutlich interessanter.

Wer ohnehin nur 35 oder 40 Tage in Thailand bleibt, kann alternativ visumfrei einreisen und vor Ort verlängern.

Bei einem bereits feststehenden Aufenthalt von deutlich mehr als 30 Tagen würden wir persönlich allerdings eher zum vorab beantragten Tourist Visa tendieren. So spart man sich während der Reise den Gang zur Immigration.

Welche Option passt für welchen Aufenthalt?

Geplanter AufenthaltSinnvolle Option
Bis 30 TageVisumfreie Einreise
31–60 TageTourist Visa oder Visa Exemption + Verlängerung
61–90 TageTourist Visa + Verlängerung
Mehrere Monate / regelmäßige AufenthalteDestination Thailand Visa (DTV)

DTV bleibt spannend für digitale Nomaden

Für digitale Nomaden, Remote Worker und Freelancer gibt es weiterhin das Destination Thailand Visa (DTV).

Das 2024 eingeführte Visum ist besonders attraktiv für Menschen, die Thailand regelmäßig für mehrere Monate als Base nutzen möchten.

Die wichtigsten Eckdaten bleiben bestehen:

  • 5 Jahre Gültigkeit
  • Multiple Entry
  • bis zu 180 Tage Aufenthalt pro Einreise
  • eine mögliche Verlängerung um weitere maximal 180 Tage
  • unter anderem verfügbar für Digital Nomads, Remote Worker und Freelancer
  • Finanznachweis von grundsätzlich mindestens 500.000 THB

Das DTV ist damit weiterhin eine der interessantesten Visa-Optionen für digitale Nomaden in Südostasien.

Allerdings hat Thailand die Voraussetzungen gerade deutlich verschärft.

Neue DTV-Regeln seit 31. August 2026

Seit dem 31. August 2026 müssen DTV-Antragsteller zwei zusätzliche beziehungsweise verschärfte Voraussetzungen erfüllen.

1. Nachweis des Wohnsitzes

Der bisher verlangte Nachweis über den aktuellen Aufenthaltsort wurde durch einen Proof of Permanent Residence ersetzt.

Damit soll verhindert werden, dass Antragsteller das DTV einfach während einer kurzen Reise in einem beliebigen Drittstaat beantragen.

Interessant ist allerdings die konkrete Umsetzung durch die einzelnen Auslandsvertretungen.

Das thailändische Generalkonsulat in Frankfurt verlangt von Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz beispielsweise eine Meldebescheinigung in Deutschland, die nicht älter als sechs Monate ist. Andere Staatsangehörige müssen zusätzlich ihren deutschen Aufenthaltstitel vorlegen.

Wer seinen DTV-Antrag nicht in seinem Heimatland stellt, sollte deshalb unbedingt vorher die Anforderungen der zuständigen thailändischen Botschaft oder des Konsulats prüfen.

2. Führungszeugnis wird Pflicht

Neu hinzugekommen ist außerdem ein Certificate of Criminal Record Clearance, also ein Führungszeugnis beziehungsweise eine entsprechende polizeiliche Bescheinigung.

Die thailändischen Behörden verlangen diese seit dem 31. August 2026 zusätzlich zu den bisherigen DTV-Unterlagen.

Für Anträge über das Generalkonsulat Frankfurt wird beispielsweise ein Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz verlangt, das nicht älter als sechs Monate sein darf.

Damit wird die Beantragung des DTV etwas aufwendiger als bisher.

Tourist Visa oder DTV?

Für die meisten klassischen Thailand-Reisenden ist das DTV trotz seiner attraktiven Bedingungen überdimensioniert.

Wer lediglich sechs Wochen Urlaub machen oder zwei bis drei Monate überwintern möchte, kommt mit dem normalen Tourist Visa deutlich einfacher ans Ziel.

Das DTV wird dagegen interessant, wenn du:

  • regelmäßig mehrere Monate pro Jahr in Thailand verbringen möchtest,
  • als Remote Worker oder Freelancer arbeitest,
  • Thailand langfristig als Base nutzen möchtest oder
  • häufig nach Thailand zurückkehrst.

Gerade für digitale Nomaden bleibt die Kombination aus fünf Jahren Gültigkeit und bis zu 180 Tagen Aufenthalt pro Einreise ausgesprochen attraktiv.

Nicht vergessen: Thailand Digital Arrival Card

Unabhängig davon, ob du ohne Visum, mit Tourist Visa oder mit DTV einreist, musst du vor der Einreise außerdem die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) ausfüllen.

Die digitale Einreisekarte ist seit Mai 2025 verpflichtend und muss innerhalb der drei Tage vor der geplanten Ankunft ausgefüllt werden.

Die TDAC ist kein Visum, sondern eine zusätzliche Einreiseformalität.

Fazit: Thailand bleibt unkompliziert – aber 60 Tage ohne Visum sind Geschichte

Für einen klassischen Thailand-Urlaub ändert sich wenig. Wer zwei oder drei Wochen nach Bangkok, Phuket, Koh Samui oder Chiang Mai reist, kann weiterhin unkompliziert ohne vorher beantragtes Visum einreisen.

Für längere Aufenthalte macht die Rückkehr zur 30-Tage-Regel allerdings einen deutlichen Unterschied.

Wer zwischen einem und zwei Monaten bleiben möchte, sollte künftig das 60-Tage-Touristenvisum zumindest in Betracht ziehen. Es lässt sich online beantragen und erspart eine spätere Verlängerung bei der Immigration.

Für digitale Nomaden und Remote Worker bleibt das Destination Thailand Visa die deutlich spannendere Langzeitlösung. Thailand hat die Beantragung seit Ende August 2026 allerdings verschärft: Wohnsitznachweis und Führungszeugnis gehören jetzt zu den zusätzlichen Voraussetzungen.

Unkompliziert bleibt Thailand damit weiterhin – ganz so großzügig wie in den vergangenen zwei Jahren sind die Einreisebedingungen aber nicht mehr.