Jahrelang war internationales Banking für viele digitale Nomaden, Expats und Unternehmer relativ einfach gedacht: deutsches Konto behalten, vielleicht Wise oder Revolut dazu, irgendwann ein Konto in der Schweiz, Georgien, den USA oder Asien eröffnen – fertig.

Diese Welt verändert sich.

Nicht von heute auf morgen und auch nicht durch ein spektakuläres „Auslandsbankkonto-Verbot“. Vielmehr zieht sich die regulatorische Schlinge Stück für Stück enger. KYC wird umfangreicher, Banken werden bei ausländischen Kunden vorsichtiger, internationale Überweisungen lösen schneller Compliance-Fragen aus – und mit CRD VI kommt nun eine weitere Regel hinzu, die erstaunlich wenig öffentliche Aufmerksamkeit bekommen hat.

Die Konsequenzen könnten trotzdem erheblich sein.

Denn CRD VI erschwert es Banken außerhalb der EU, klassische Bankdienstleistungen an Kunden zu erbringen, die innerhalb der EU wohnen. Die entscheidende Frage lautet dabei nicht unbedingt:

Welchen Pass hast du?

Sondern zunehmend:

Wo wohnst du?

Und genau deshalb lohnt es sich, über das Thema nicht erst nachzudenken, wenn die eigene Bank eines Tages eine E-Mail mit dem Betreff „Changes to your account“ schickt.

Für international aufgestellte Menschen könnte neben mehreren Bankkonten und Jurisdiktionen künftig eine weitere Ebene der Diversifikation wichtiger werden:

Residency Diversification – also eine echte, dokumentierbare Wohnsitzoption außerhalb von EU und EWR.

Was ist CRD VI überhaupt?

CRD VI steht für die sechste Fassung der europäischen Capital Requirements Directive. Offiziell handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/1619.

Das klingt zunächst nach einem Thema für Bankvorstände, Wirtschaftsprüfer und Menschen, die freiwillig 400-seitige EU-Verordnungen lesen.

Und tatsächlich betrifft ein großer Teil der Richtlinie klassische Bankenaufsicht: Eigenkapital, Governance, ESG-Risiken, Sanktionen und die Beaufsichtigung internationaler Bankengruppen.

Ein kleiner Teil ist für Privatkunden allerdings ausgesprochen interessant.

Artikel 21c schafft ein neues Regime für Banken aus Drittstaaten – also beispielsweise Banken aus der Schweiz, Georgien, den USA, Singapur, Hongkong oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Grundsätzlich müssen solche Banken künftig eine zugelassene Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat unterhalten, wenn sie bestimmte klassische Bankdienstleistungen gegenüber Kunden anbieten wollen, die in der EU ansässig sind.

Zu diesen sogenannten Core Banking Services gehören insbesondere:

  • die Annahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern,
  • Kreditvergabe, einschließlich bestimmter Immobilien- und Konsumentenkredite,
  • Garantien und Verpflichtungen.

Das ist keine kleine technische Änderung.

Bislang konnten unterschiedliche EU-Staaten den grenzüberschreitenden Zugang von Drittstaatenbanken relativ unterschiedlich behandeln. CRD VI harmonisiert diesen Bereich deutlich stärker.

Oder weniger juristisch ausgedrückt:

Die EU zieht eine deutlichere regulatorische Grenze um ihren Bankenmarkt.

Bedeutet das, dass Auslandskonten verboten werden?

Nein.

Und das ist wichtig.

CRD VI verbietet einem deutschen, französischen oder spanischen Residenten nicht, ein Bankkonto außerhalb der EU zu besitzen.

Du darfst weiterhin ein Konto in Georgien haben.

Du darfst weiterhin Geld bei einer Schweizer Bank halten.

Du darfst weiterhin ein amerikanisches Bankkonto besitzen.

Und CRD VI schreibt Privatpersonen auch nicht vor, ihr Vermögen innerhalb der Europäischen Union zu halten.

Die Regulierung setzt vielmehr auf der anderen Seite der Geschäftsbeziehung an:

bei der ausländischen Bank.

Diese muss prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie ihre Dienstleistungen gegenüber einem Kunden erbringen darf, der innerhalb der EU sitzt.

Das Ergebnis kann deshalb in der Praxis trotzdem ähnlich unangenehm sein.

Eine Bank könnte beispielsweise feststellen:

Kunden mit Wohnsitz in Deutschland können dieses Produkt nicht mehr eröffnen.

Oder:

Bestehende Kunden dürfen ihr Konto behalten, aber keine neuen Festgeldprodukte abschließen.

Oder:

Dieses Angebot steht nur noch Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union zur Verfügung.

Genau solche Entscheidungen beginnen wir bereits zu sehen.

Das ist keine Theorie: Erste Banken reagieren bereits

Ein besonders anschauliches Beispiel ist Skipton International, eine Bank auf Guernsey.

Skipton hat angekündigt, dass EU-Residenten aufgrund von CRD VI seit dem 11. Juli 2026 keine neuen Sparprodukte mehr eröffnen können. Auch bestimmte auslaufende Festgeldprodukte können nicht mehr erneuert werden.

Damit sehen wir bereits, wie sich eine abstrakte EU-Richtlinie beim Endkunden bemerkbar machen kann.

Niemand beschlagnahmt das Konto.

Niemand verbietet dem Kunden, Geld auf Guernsey zu besitzen.

Die Bank sagt lediglich:

Mit deinem EU-Wohnsitz können wir dir bestimmte Dienstleistungen nicht mehr anbieten.

Für den Kunden macht diese juristische Unterscheidung am Ende allerdings nur begrenzt einen Unterschied.

Die wichtigsten CRD-VI-Daten

Bei CRD VI kursieren unterschiedliche Stichtage. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick.

Die Richtlinie musste von den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich bis zum 10. Januar 2026 umgesetzt werden; große Teile werden seit dem 11. Januar 2026 angewendet.

Für das neue Drittstaatenregime nach Artikel 21c ist insbesondere der 11. Januar 2027 relevant.

Interessant ist außerdem der 11. Juli 2026.

Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, werden durch Artikel 21c grundsätzlich nicht nachträglich ausgehebelt. Die Richtlinie enthält ausdrücklich einen Bestandsschutz für bestehende Verträge.

Dieser Stichtag ist inzwischen vorbei.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes vor Juli 2026 eröffnete Auslandskonto für alle Zeiten unangetastet bleibt. Banken können ihre Geschäftsbedingungen ändern, Produkte einstellen oder Kundenbeziehungen aus anderen regulatorischen oder geschäftlichen Gründen beenden.

Aber der Bestandsschutz zeigt etwas Interessantes:

Die EU war sich durchaus bewusst, dass die neue Regel bestehende internationale Bankbeziehungen berührt.

Reverse Solicitation: Darf ich eine ausländische Bank selbst kontaktieren?

Ja – und hier wird es interessant.

CRD VI kennt eine wichtige Ausnahme: die sogenannte Reverse Solicitation.

Wenn ein Kunde eine Drittstaatenbank aus eigener Initiative kontaktiert und eine Dienstleistung anfragt, kann diese Geschäftsbeziehung unter bestimmten Voraussetzungen vom Niederlassungszwang ausgenommen sein.

Das bedeutet vereinfacht:

Wenn eine Bank aus Singapur gezielt in Deutschland Werbung schaltet und deutsche Kunden akquiriert, ist das regulatorisch etwas anderes, als wenn du selbst nach Singapur fliegst und bei einer dortigen Bank nach einem Konto fragst.

Allerdings sollte man Reverse Solicitation nicht als magisches Schlupfloch verstehen.

Die Richtlinie macht ausdrücklich klar, dass eine Bank über diesen Weg nicht anschließend beliebig weitere Produkte an EU-Kunden vermarkten darf. Die Ausnahme bezieht sich grundsätzlich auf die vom Kunden selbst angefragte Dienstleistung und damit eng verbundene Produkte.

Außerdem bleibt die Realität bestehen:

Eine Bank ist nicht verpflichtet, dich als Kunden anzunehmen.

Und genau hier liegt meines Erachtens die langfristig wichtigere Entwicklung.

Der eigentliche Trend ist größer als CRD VI

Man kann CRD VI als isolierte Bankenregulierung betrachten.

Ich halte das für einen Fehler.

Die Richtlinie reiht sich in eine Entwicklung ein, die seit Jahren zu beobachten ist: Der europäische Finanzraum wird regulatorisch immer stärker harmonisiert, überwacht und nach außen abgegrenzt.

Das kann man politisch begrüßen oder ablehnen.

Aus Sicht eines digital nomadisch lebenden Menschen ist aber zunächst etwas anderes relevant:

Abhängigkeit von einem einzigen regulatorischen Raum bedeutet Konzentrationsrisiko.

Europa vereinheitlicht beispielsweise gleichzeitig seine Geldwäscheaufsicht.

Mit der neuen Anti-Money Laundering Authority – AMLA in Frankfurt entsteht erstmals eine zentrale EU-Behörde für Geldwäscheaufsicht. Im Jahr 2027 sollen bis zu 40 große grenzüberschreitende Finanzunternehmen für eine direkte europäische Aufsicht ausgewählt werden; die direkte Beaufsichtigung soll 2028 beginnen.

Auch hier kann man gute Argumente für diese Entwicklung finden. Geldwäschebekämpfung ist selbstverständlich legitim.

Trotzdem sollte man als international aufgestellter Mensch erkennen, wohin sich die Struktur bewegt:

mehr Harmonisierung, mehr Datenaustausch, mehr zentrale Aufsicht und weniger regulatorische Unterschiede innerhalb Europas.

Wer sein gesamtes finanzielles Leben innerhalb dieses einen Systems organisiert, diversifiziert deshalb möglicherweise weniger, als er denkt.

Der eigentliche Trend ist größer als CRD VI

Man kann CRD VI als isolierte Bankenregulierung betrachten.

Ich halte das für einen Fehler.

Die Richtlinie reiht sich in eine Entwicklung ein, die seit Jahren zu beobachten ist: Der europäische Finanzraum wird regulatorisch immer stärker harmonisiert, überwacht und nach außen abgegrenzt.

Das kann man politisch begrüßen oder ablehnen.

Aus Sicht eines digital nomadisch lebenden Menschen ist aber zunächst etwas anderes relevant:

Abhängigkeit von einem einzigen regulatorischen Raum bedeutet Konzentrationsrisiko.

Europa vereinheitlicht beispielsweise gleichzeitig seine Geldwäscheaufsicht.

Mit der neuen Anti-Money Laundering Authority – AMLA in Frankfurt entsteht erstmals eine zentrale EU-Behörde für Geldwäscheaufsicht. Im Jahr 2027 sollen bis zu 40 große grenzüberschreitende Finanzunternehmen für eine direkte europäische Aufsicht ausgewählt werden; die direkte Beaufsichtigung soll 2028 beginnen.

Auch hier kann man gute Argumente für diese Entwicklung finden. Geldwäschebekämpfung ist selbstverständlich legitim.

Trotzdem sollte man als international aufgestellter Mensch erkennen, wohin sich die Struktur bewegt:

mehr Harmonisierung, mehr Datenaustausch, mehr zentrale Aufsicht und weniger regulatorische Unterschiede innerhalb Europas.

Wer sein gesamtes finanzielles Leben innerhalb dieses einen Systems organisiert, diversifiziert deshalb möglicherweise weniger, als er denkt.

Der unterschätzte Faktor: dein Wohnsitz

Und damit kommen wir zum vielleicht wichtigsten Punkt dieses Artikels.

CRD VI interessiert sich nicht primär für deinen Pass.

Artikel 21c spricht von Kunden, die in der Union „established or situated“ sind – also dort niedergelassen beziehungsweise ansässig sind.

Das führt zu einer interessanten Situation.

Ein Deutscher, der tatsächlich und sauber dokumentiert in Georgien lebt, kann für eine internationale Bank regulatorisch anders aussehen als ein amerikanischer Staatsbürger mit Wohnsitz in München.

Der eine ist deutscher Staatsbürger, aber Resident eines Drittstaates.

Der andere besitzt einen Nicht-EU-Pass, lebt aber innerhalb der Europäischen Union.

Für viele klassische KYC- und Compliance-Fragen wird deshalb zunehmend nicht die Nationalität zum entscheidenden Faktor.

Sondern:

Residency.

Vom Perpetual Traveller zur „Compliance Residency“

In der digitalen Nomaden-Szene galt Wohnsitzlosigkeit lange fast als Ideal.

Keine Wohnung.

Keine Meldeadresse.

Keine langfristigen Verpflichtungen.

Alle paar Monate ein neues Land.

Das klingt maximal frei.

In der Praxis stellen immer mehr Nomaden irgendwann fest, dass unser modernes Finanzsystem für Menschen ohne klaren Lebensmittelpunkt erstaunlich schlecht gebaut ist.

Eine Bank möchte eine Wohnadresse.

Ein Broker möchte einen Proof of Address.

Eine Kreditkartenfirma möchte wissen, wo du wohnst.

Wise möchte deine Residency kennen.

Eine Versicherung benötigt (oftmals) einen Wohnsitz.

Ein Zahlungsdienstleister möchte deine steuerliche Ansässigkeit feststellen.

Selbst eine SIM-Karte, ein Fahrzeug oder bestimmte Verträge können plötzlich kompliziert werden.

Deshalb halte ich ein Konzept für immer relevanter, das ich als Compliance Residency bezeichnen würde.

Das ist kein offizieller juristischer Begriff.

Gemeint ist vielmehr ein Land, zu dem du eine echte und dokumentierbare Verbindung aufbaust und das dir ermöglicht, im internationalen Finanzsystem sauber aufzutreten.

Du hast beispielsweise:

  • einen legalen Aufenthaltsstatus,
  • eine tatsächliche Adresse,
  • lokale Dokumente,
  • gegebenenfalls lokale Bankkonten,
  • einen nachvollziehbaren Lebensmittelpunkt oder zumindest reale Präsenz,
  • und kannst gegenüber Finanzinstituten glaubwürdig dokumentieren, wo du wohnst.

Das ist etwas völlig anderes als eine erfundene Adresse bei deinen Eltern, einem Briefkastenservice oder einem Airbnb, in dem du vor drei Jahren einmal zwei Wochen verbracht hast.

Aufenthaltsrecht, Wohnsitz und Steuerresidenz sind nicht dasselbe

Dieser Unterschied ist extrem wichtig.

Ein Residence Permit bedeutet nicht automatisch, dass du in diesem Land steuerlich ansässig bist.

Eine steuerliche Ansässigkeit bedeutet nicht automatisch, dass jede Bank dieses Land als deinen Wohnsitz akzeptiert.

Und eine Postadresse bedeutet noch lange nicht, dass du dort rechtlich oder tatsächlich wohnst.

Beispiel:

Du kannst unter Umständen eine Aufenthaltsgenehmigung in einem Land besitzen, dich aber weiterhin überwiegend in Deutschland aufhalten und dort einen Wohnsitz haben.

Dann verschwindet deine deutsche Steuerpflicht nicht einfach dadurch, dass du zusätzlich eine ausländische Residence Card besitzt.

Ebenso sollte niemand einer Bank erklären, er wohne in Georgien, Dubai oder Panama, wenn das schlicht nicht stimmt.

Internationalisierung funktioniert langfristig nur, wenn die Struktur Substanz hat.

Alles andere funktioniert vielleicht ein paar Jahre – bis irgendwann Compliance nachfragt.

Warum ein echter Nicht-EU-Wohnsitz immer wertvoller werden könnte

Ich würde heute nicht behaupten:

Jeder digitale Nomade braucht zwingend einen Wohnsitz außerhalb der EU.

Dafür gibt es keine Grundlage.

Aber ich halte es für durchaus realistisch, dass ein sauberer Drittstaaten-Wohnsitz in den kommenden Jahren für international aufgestellte Menschen deutlich wertvoller wird.

Nicht nur wegen CRD VI.

Sondern weil Residency zunehmend bestimmt, auf welche Finanzprodukte, Banken, Broker und Dienstleistungen du zugreifen kannst.

Ein Nicht-EU-Wohnsitz kann langfristig zusätzliche Optionen schaffen bei:

  • internationalen Bankkonten,
  • Offshore- und Expat-Banken,
  • Brokern,
  • Kreditkarten,
  • Versicherungen,
  • Unternehmens-KYC,
  • Zahlungsdienstleistern,
  • Vermögensverwaltung,
  • internationalen Finanzprodukten.

Dabei geht es nicht darum, Europa „zu verlassen“.

Es geht um Optionalität.

Georgien als Beispiel für eine zweite Residency

Ein interessantes Beispiel ist Georgien.

Das Land hat sich seit Jahren zu einem beliebten Standort für digitale Nomaden, internationale Unternehmer und Expats entwickelt.

Banking ist vergleichsweise international ausgerichtet, die Bürokratie ist in vielen Bereichen überschaubar und es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine stärkere rechtliche Verbindung zum Land aufzubauen.

Georgien liegt außerhalb von EU und EWR.

Das macht das Land aus Diversifikationssicht interessant.

Wer dort tatsächlich Zeit verbringt, ein Unternehmen betreibt, einen Aufenthaltsstatus besitzt oder einen echten Lebensmittelpunkt aufbaut, kann damit eine zusätzliche Residency außerhalb des europäischen Finanzsystems schaffen.

Das bedeutet nicht, dass eine georgische Residency automatisch Zugang zu jeder Bank der Welt eröffnet.

Und auch georgische Banken betreiben selbstverständlich KYC, CRS-Meldungen und internationale Compliance.

Darum geht es aber auch nicht.

Der Vorteil lautet:

Du hast neben deiner europäischen Option eine zweite glaubwürdige Jurisdiktion.

Das kann in zehn Jahren erheblich wertvoller sein als heute.

Wir haben diese Themen im Bezug auf Georgien bereits ausführlich dargestellt:

Und Georgien ist natürlich nicht die einzige Möglichkeit

Eine Non-EU-Residency muss nicht Georgien sein.

Je nach Lebensmodell kommen unterschiedlichste Länder infrage.

Wer ohnehin große Teile des Jahres in Südostasien verbringt, könnte eine Residency dort sinnvoller finden.

Wer Geschäfte im Nahen Osten betreibt, kann die Vereinigten Arabischen Emirate interessanter finden.

Andere leben langfristig in Lateinamerika.

Und wieder andere besitzen echte Bindungen in Asien.

Entscheidend ist deshalb nicht:

Welches ist das beste Residency-Programm?

Sondern:

Welche Jurisdiktion passt zu deinem tatsächlichen Leben und schafft gleichzeitig sinnvolle Diversifikation?

Das schlechteste Modell ist häufig eines, das nur auf dem Papier funktioniert.

Das beste ist ein Land, in dem du ohnehin gerne Zeit verbringst und zu dem du deshalb echte Substanz aufbauen kannst.

Banking-Diversifikation bedeutet mehr als drei Bank-Apps

Auch beim Banking selbst sollte man etwas grundsätzlicher denken.

Ein robustes Setup könnte beispielsweise mehrere Ebenen beinhalten.

1. Eine Bank im Heimat- oder Kernland

Für laufende Zahlungen, lokale Verträge und alltägliche Verpflichtungen.

2. Eine zweite Bank innerhalb Europas

Als operative Redundanz.

Wenn Bank A dein Konto aufgrund einer Compliance-Prüfung vorübergehend blockiert, möchtest du deine Rechnungen trotzdem bezahlen können.

3. Eine Bank außerhalb von EU und EWR

Damit entsteht echte regulatorische Diversifikation.

Je nach persönlicher Situation können beispielsweise Georgien, die Schweiz, die USA, Singapur oder andere Jurisdiktionen interessant sein.

Nicht jede Bank nimmt jeden Kunden.

Und genau deshalb ist ein internationales Banking-Setup etwas, das man aufbaut, solange man es nicht braucht.

Drei Banken sind keine Diversifikation, wenn sie vom selben Problem betroffen sind

Das erinnert ein wenig an Investments.

Du kannst fünf verschiedene Aktien besitzen.

Wenn alle fünf europäische Banken sind, hast du fünf Positionen – aber keine besonders große Diversifikation.

Ähnlich sieht es beim Banking aus.

Ein Konto bei einer deutschen Bank, eines bei einem litauischen Fintech und eines bei einem niederländischen Institut sind drei Bankbeziehungen.

Aber alle befinden sich innerhalb desselben übergeordneten regulatorischen Systems.

Deshalb lohnt es sich, bei internationaler Diversifikation mindestens vier Ebenen zu betrachten:

Bank Diversification
Mehrere voneinander unabhängige Banken.

Currency Diversification
Nicht ausschließlich Euro halten.

Jurisdiction Diversification
Vermögen in unterschiedlichen Rechtsräumen halten.

Residency Diversification
Mehr als eine realistische Option haben, wo man leben und seinen Lebensmittelpunkt dokumentieren kann.

Die letzte Ebene wird meiner Meinung nach häufig unterschätzt.

Die Flaggentheorie bekommt eine neue Bedeutung

Die sogenannte Flaggentheorie ist unter digitalen Nomaden schon lange bekannt.

Die Grundidee:

Nicht alle wichtigen Lebensbereiche müssen im selben Land stattfinden.

Man kann beispielsweise:

  • in Land A Staatsbürger sein,
  • in Land B wohnen,
  • in Land C ein Unternehmen betreiben,
  • in Land D Bankkonten führen,
  • in Land E investieren.

Die ursprüngliche Idee dahinter war häufig steuerliche Optimierung.

Ich halte heute einen anderen Aspekt für mindestens genauso wichtig:

Risikodiversifikation.

Nicht alles hängt von einer Regierung ab.

Nicht alles hängt von einem Bankensystem ab.

Nicht alles hängt von einer Währung ab.

Und nicht jede deiner finanziellen Optionen hängt davon ab, welche Regeln gerade für EU-Residenten gelten.

CRD VI macht dieses alte Konzept plötzlich wieder erstaunlich aktuell.

Solltest du deshalb jetzt panisch Auslandskonten eröffnen?

Nein.

Panik ist fast immer ein schlechter Finanzberater.

Außerdem ist CRD VI kein Banken-Armageddon.

Die Richtlinie enthält Ausnahmen.

Bestehende Verträge genießen teilweise Schutz.

Reverse Solicitation bleibt möglich.

Viele internationale Banken werden Wege finden, weiterhin mit europäischen Kunden zu arbeiten.

Einige große Banken besitzen ohnehin europäische Tochtergesellschaften oder Niederlassungen.

Die praktische Auswirkung wird deshalb je nach Bank und Produkt sehr unterschiedlich ausfallen.

Trotzdem würde ich daraus eine klare Lehre ziehen:

Optionalität sollte man aufbauen, bevor sie notwendig wird.

Ein zweites Bankkonto eröffnet man besser, solange das erste problemlos funktioniert.

Eine internationale Bankbeziehung baut man besser auf, bevor neue regulatorische Hürden entstehen.

Und eine zweite Residency organisiert man besser aus Lifestyle- und Strategiegründen – nicht drei Wochen nachdem eine Bank plötzlich nach einem neuen Proof of Address fragt.

Was ich heute als digitaler Nomade prüfen würde

Wer international lebt und langfristig flexibel bleiben möchte, sollte sich zumindest folgende Fragen stellen:

Liegt mein gesamtes Banking innerhalb von EU und EWR?

Falls ja, besteht möglicherweise regulatorisches Konzentrationsrisiko.

Habe ich mindestens zwei wirklich unabhängige Bankbeziehungen?

Wise plus eine Bank ist für mich beispielsweise nicht dasselbe wie zwei vollwertige Banken.

Habe ich bereits eine Bankbeziehung außerhalb Europas?

Nicht jeder braucht eine. Aber für Menschen mit größerem Vermögen, internationalen Unternehmen oder dauerhaftem Nomadenleben kann sie sinnvoll sein.

Kann ich meinen aktuellen Wohnsitz sauber dokumentieren?

Banken verlangen immer häufiger aktuelle und nachvollziehbare Dokumente.

Habe ich außerhalb von EU und EWR eine realistische Residency-Option?

Das kann ein Land sein, in dem du bereits jedes Jahr mehrere Monate verbringst.

Funktioniert meine Struktur auch noch, wenn sich eine Bankbeziehung verändert?

Das ist für mich der wichtigste Test.

Wenn die Antwort lautet:

„Wenn Bank X mein Konto schließt, habe ich ein massives Problem“,

dann ist das Setup nicht robust.

Diversifikation ist keine Flucht

Das Wort „Offshore“ hat im deutschen Sprachraum immer noch einen merkwürdigen Beigeschmack.

Dabei ist das Konzept eigentlich banal.

Ein Schweizer mit Konto in Deutschland betreibt internationales Banking.

Ein Deutscher mit Konto in der Schweiz ebenso.

Ein Unternehmer mit USD-Konto in den USA diversifiziert seine Bankbeziehungen.

Und jemand, der mehrere Monate pro Jahr in Georgien lebt und dort eine echte Residency besitzt, begeht damit ebenfalls nichts Mysteriöses.

Man muss diese Dinge weder verstecken noch komplizierter machen, als sie sind.

Auslandskonten sind steuerlich ordnungsgemäß zu erklären, wo entsprechende Melde- oder Erklärungspflichten bestehen.

CRS und andere Systeme sorgen ohnehin für umfangreichen internationalen Informationsaustausch.

Das Ziel vernünftiger internationaler Diversifikation ist deshalb nicht Unsichtbarkeit.

Das Ziel ist:

Unabhängigkeit durch mehrere legale Optionen.

Diversifikation ist keine Flucht

Das Wort „Offshore“ hat im deutschen Sprachraum immer noch einen merkwürdigen Beigeschmack.

Dabei ist das Konzept eigentlich banal.

Ein Schweizer mit Konto in Deutschland betreibt internationales Banking.

Ein Deutscher mit Konto in der Schweiz ebenso.

Ein Unternehmer mit USD-Konto in den USA diversifiziert seine Bankbeziehungen.

Und jemand, der mehrere Monate pro Jahr in Georgien lebt und dort eine echte Residency besitzt, begeht damit ebenfalls nichts Mysteriöses.

Man muss diese Dinge weder verstecken noch komplizierter machen, als sie sind.

Auslandskonten sind steuerlich ordnungsgemäß zu erklären, wo entsprechende Melde- oder Erklärungspflichten bestehen.

CRS und andere Systeme sorgen ohnehin für umfangreichen internationalen Informationsaustausch.

Das Ziel vernünftiger internationaler Diversifikation ist deshalb nicht Unsichtbarkeit.

Das Ziel ist:

Unabhängigkeit durch mehrere legale Optionen.