Du lebst im Ausland und bist zu Besuch in Deutschland? Dann kannst du dir bei vielen Einkäufen die deutsche Mehrwertsteuer zurückholen – auch mit deutschem Reisepass. Wir zeigen dir, wie das funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und warum du dafür nicht unbedingt einen Tax-Free-Dienstleister brauchst.
Wer dauerhaft im Ausland lebt, kommt meistens trotzdem regelmäßig nach Deutschland. Vielleicht zu Weihnachten, zum Familienbesuch oder einfach, um Freunde wiederzusehen. Und wenn man schon einmal da ist, wird häufig auch eingekauft: neue Kleidung, Elektronik, Sportausrüstung oder das eine oder andere größere Geschenk.
Was viele Auswanderer nicht auf dem Schirm haben: Wer seinen Wohnort außerhalb der Europäischen Union hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Mehrwertsteuer auf solche Einkäufe zurückbekommen.
Das gilt nicht nur für amerikanische Touristen, die in München eine Designerhandtasche kaufen. Auch als Deutscher, der beispielsweise in Dubai, Bangkok, Tbilisi oder Singapur lebt, kannst du grundsätzlich von dieser Regelung profitieren.
Bei einem Einkauf über 2.000 Euro stecken immerhin rund 319 Euro deutsche Umsatzsteuer im Kaufpreis. Geld, das du unter Umständen zurückbekommen kannst.
Und dafür musst du nicht einmal zwingend in einem Geschäft einkaufen, das mit Global Blue oder einem anderen Tax-Free-Anbieter zusammenarbeitet.
Denn tatsächlich gibt es zwei Wege zur Mehrwertsteuererstattung: die bequeme Abwicklung über spezialisierte Dienstleister und die direkte Erstattung durch einen gewöhnlichen Händler.
Wie beides funktioniert, worauf du achten solltest und welche Fehler dich deine Erstattung kosten können, erklären wir in diesem Guide.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auch deutsche Staatsbürger können die Mehrwertsteuer zurückbekommen, wenn sie ihren maßgeblichen Wohnort außerhalb der EU haben und diesen nachweisen können.
- Der Einkauf muss für den privaten Bedarf erfolgen und die Ware im persönlichen Reisegepäck aus der EU ausgeführt werden.
- Der Rechnungsbetrag muss in Deutschland derzeit mehr als 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen.
- Die Ware muss vor Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Kaufmonat ausgeführt werden.
- Die Ausfuhr muss vom Zoll bestätigt werden. Außerdem ist der Nachweis des Wohnorts außerhalb der EU erforderlich.
- Die Erstattung erfolgt über den Händler oder einen Tax-Free-Dienstleister, nicht direkt durch das Finanzamt.
Rechtliche Grundlage ist insbesondere § 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz (UStG).
Wer kann sich die Mehrwertsteuer zurückholen?
Entscheidend ist nicht deine Staatsangehörigkeit, sondern dein Wohnort.
Ein deutscher Reisepass bedeutet also keineswegs, dass du von der Mehrwertsteuererstattung ausgeschlossen bist.
Wenn du als deutscher Staatsbürger dauerhaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebst, kannst du grundsätzlich genauso berechtigt sein wie ein Tourist aus Japan oder den USA.
Andererseits kann ein Schweizer mit dauerhaftem Wohnort in Berlin nicht einfach aufgrund seiner Staatsangehörigkeit steuerfrei einkaufen.
Für die Steuerbefreiung im privaten Reiseverkehr müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
| Voraussetzung | Was bedeutet das für dich? |
|---|---|
| Wohnort | Dein maßgeblicher Wohnort liegt außerhalb des EU-Umsatzsteuergebiets |
| Verwendung | Du kaufst für private, nicht für unternehmerische Zwecke ein |
| Warenwert | Die Lieferung überschreitet 50 € inklusive Umsatzsteuer |
| Ausfuhrfrist | Ausfuhr vor Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Kaufmonat |
| Transport | Du führst die Ware in deinem persönlichen Reisegepäck aus |
| Nachweis | Ausfuhr und Wohnort müssen ordnungsgemäß nachgewiesen werden |
Deutscher Reisepass, Wohnsitz in Dubai – geht das?
Ja, grundsätzlich. Und genau hier wird es für deutsche Auswanderer interessant – denn ein deutscher Reisepass schließt dich keineswegs von der Mehrwertsteuererstattung aus.
Entscheidend ist, dass dein maßgeblicher Wohnort außerhalb der EU liegt und du diesen gegenüber dem Zoll nachweisen kannst. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine entscheidende Rolle.
Aber was passiert, wenn in deinem deutschen Reisepass noch Frankfurt, München oder Berlin als Wohnort eingetragen ist, obwohl du längst in Dubai, Thailand oder Georgien lebst?
Was tun, wenn im Reisepass noch Deutschland steht?
Für die Mehrwertsteuererstattung reicht es nicht aus, einfach zu erklären, dass du im Ausland lebst. Der Händler benötigt einen ordnungsgemäßen Nachweis darüber, dass du die Voraussetzungen als Abnehmer mit Wohnort außerhalb der EU erfüllst.
Normalerweise erfolgt dieser Nachweis anhand deines Reisepasses oder eines anderen anerkannten Grenzübertrittspapiers und der entsprechenden Bestätigung durch die Zollstelle.
Steht dort noch eine deutsche Anschrift beziehungsweise ein deutscher Wohnort, kann das problematisch werden. Denn die Angaben in deinem Reisepass passen dann möglicherweise nicht zu deinem tatsächlichen Lebensmittelpunkt.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass du keinen Anspruch auf eine steuerfreie Ausfuhrlieferung hast.
Das Bundesfinanzministerium sieht ausdrücklich vor, dass Angaben zum Wohnort unter bestimmten Voraussetzungen auch auf andere Weise festgestellt und bestätigt werden können.
Wer dauerhaft im Ausland lebt, sollte die erforderlichen Nachweise deshalb möglichst vor dem Einkauf klären.
Welche Dokumente helfen beim Nachweis?
Je nach Wohnsitzland und persönlicher Situation können unterschiedliche Unterlagen hilfreich sein.
Lebst du beispielsweise in den Vereinigten Arabischen Emiraten, kommen neben deinem deutschen Reisepass insbesondere deine Emirates ID und die dazugehörigen Aufenthaltsdokumente infrage.
In Georgien können entsprechende Aufenthaltsdokumente und Nachweise zur tatsächlichen Wohnsituation relevant sein.
Auch eine deutsche Abmeldebestätigung oder eine offizielle Wohnsitzbescheinigung aus deinem Aufenthaltsland kann die Dokumentation unterstützen.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Nicht jedes Dokument, das deinen Aufenthalt im Ausland belegt, wird automatisch als ausreichender Abnehmernachweis für die Mehrwertsteuererstattung anerkannt.
Eine Emirates ID beweist beispielsweise einen Aufenthaltsstatus, beantwortet aber nicht zwangsläufig abschließend die Frage nach deinem maßgeblichen Wohnort.
Was empfehlen wir Auslandsdeutschen konkret?
Wenn dein deutscher Reisepass bereits deinen tatsächlichen Wohnort außerhalb der EU ausweist, ist das für die Nachweisführung grundsätzlich eine gute Ausgangslage.
Ist darin dagegen weiterhin ein deutscher Wohnort eingetragen, solltest du dich möglichst vor einem größeren Einkauf an die zuständige Zollstelle wenden und fragen, welche zusätzlichen Nachweise in deinem Fall benötigt werden.
Falls du dauerhaft ausgewandert bist, kann es außerdem sinnvoll sein, die Wohnortangabe in deinem deutschen Reisepass bei der zuständigen Passbehörde beziehungsweise Auslandsvertretung aktualisieren zu lassen.
Das schafft nicht nur beim Tax-Free-Shopping klarere Verhältnisse, sondern kann auch bei anderen administrativen Vorgängen hilfreich sein.
Unser Tipp: Warte mit der Klärung nicht bis zum Abflug. Wer am Flughafen mit mehreren tausend Euro an Einkäufen steht und erst dort erfährt, dass seine Wohnortnachweise nicht ausreichen, hat unter Umständen kaum noch Möglichkeiten, das Problem rechtzeitig zu lösen.
Was gilt bei einem zweiten Wohnsitz in Deutschland?
Hier wird es komplizierter.
Wer dauerhaft im Ausland lebt, aber gleichzeitig eine Wohnung in Deutschland unterhält, sollte besonders vorsichtig sein. Ein ausländischer Aufenthaltstitel ist noch kein abschließender Beweis dafür, dass sich der maßgebliche Wohnort außerhalb der EU befindet.
Die zoll- und umsatzsteuerrechtliche Bewertung ist außerdem nicht mit der Frage gleichzusetzen, ob du in Deutschland einkommensteuerlich unbeschränkt steuerpflichtig bist.
Unser Tipp: Bei einem Doppelwohnsitz oder einer noch bestehenden deutschen Wohnsitzmeldung solltest du deine konkrete Situation vor dem Einkauf klären. Eine automatische Berechtigung zur Mehrwertsteuererstattung lässt sich daraus nicht ableiten.
Welche Einkäufe sind erstattungsfähig?
Das Verfahren richtet sich an Privatpersonen, die Waren kaufen und selbst aus der EU ausführen.
Typische Beispiele sind Kleidung, Schuhe, Taschen, Uhren, Schmuck, Smartphones, Computer, Kameras und andere bewegliche Konsumgüter.
Auch Geschenke für Familie oder Freunde im Ausland können grundsätzlich darunterfallen, solange es sich um private Einkäufe und nicht um gewerblichen Warenhandel handelt.
Nicht alles, wofür du in Deutschland Umsatzsteuer zahlst, lässt sich aber auf diesem Weg erstatten.
| Einkauf | Grundsätzlich möglich? |
|---|---|
| Neue Kamera | Ja |
| Kleidung und Schuhe | Ja |
| Laptop oder Smartphone | Ja |
| Schmuck und Uhren | Ja |
| Waren als private Geschenke | Ja |
| Restaurantbesuch | Nein |
| Hotelübernachtung | Nein |
| Mietwagen | Nein |
| Dienstleistungen | Nein |
| Versand einer Ware per Post durch dich | Nicht über das hier beschriebene Reisegepäckverfahren |
| Fahrzeug und Fahrzeugzubehör | Besondere Ausschlussregeln |
Entscheidend ist, dass die Ware unter die Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr fällt. Das Verfahren ist kein allgemeiner Anspruch auf Rückerstattung jeder in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer.
Achtung bei Fahrzeugen und Fahrzeugzubehör
Eine wichtige Ausnahme betrifft Waren, die zur Ausrüstung oder Versorgung privater Beförderungsmittel bestimmt sind.
Dazu gehören beispielsweise bestimmte Fahrzeugteile, Zubehör und Betriebsstoffe für Autos, Motorräder, Wohnmobile, Fahrräder, E-Bikes oder Boote.
Solche Lieferungen sind von der Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr ausgeschlossen. Wer beispielsweise Ersatzteile oder Zubehör für sein privates Fahrzeug kauft und anschließend ins Ausland mitnimmt, kann deshalb nicht automatisch die deutsche Mehrwertsteuer zurückfordern.
Davon zu unterscheiden sind gewöhnliche Konsumgüter wie Kameras, Laptops oder Kleidung, die du persönlich mitnimmst und die nicht zur Ausrüstung oder Versorgung eines privaten Beförderungsmittels bestimmt sind.
Zwei Wege zur Mehrwertsteuererstattung: Global Blue oder direkt beim Händler?
Hier beginnt der eigentlich interessante Teil.
Viele kennen die Tax-Free-Aufkleber an Geschäften in großen Einkaufsstraßen oder Flughäfen. Dort arbeiten Händler mit Dienstleistern zusammen, die sich um die Formalitäten kümmern.
Weniger bekannt ist, dass du die Mehrwertsteuer auch bei einem gewöhnlichen Einzelhändler zurückbekommen kannst, der gar keinen solchen Partner hat.
Beide Wege basieren auf derselben steuerlichen Grundlage, unterscheiden sich aber erheblich bei der Abwicklung.
| Tax-Free-Dienstleister | Direkte Händlererstattung | |
|---|---|---|
| Einkauf | Bei angeschlossenen Geschäften | Bei mitwirkenden Einzelhändlern |
| Formalitäten | Weitgehend standardisiert | Individuell vereinbart |
| Zollbestätigung | Notwendig | Notwendig |
| Auszahlung | Über Anbieter | Durch Händler |
| Dienstleistergebühren | Typischerweise ja | Keine zwingenden Vermittlergebühren |
| Komfort | Häufig höher | Mehr Eigeninitiative |
| Verfügbarkeit | Abhängig von Partnergeschäften | Abhängig von Zustimmung des Händlers |
Wichtig ist dabei ein Grundsatz: Der Händler ist nicht verpflichtet, dir den Umsatzsteuerbetrag auszuzahlen, nur weil du die Ware exportierst. Deshalb solltest du die Erstattungsbedingungen immer vor dem Kauf klären.
Weg 1: Tax-Free-Shopping über Global Blue, Planet & Co.
Der unkomplizierteste Weg führt häufig über einen spezialisierten Tax-Free-Dienstleister.
Zu den bekannten Anbietern gehören Global Blue und Planet.
Diese Unternehmen arbeiten mit Einzelhändlern zusammen und übernehmen einen großen Teil der Abwicklung zwischen Händler, Kunde und Erstattungssystem.
Du findest solche Angebote häufig in Kaufhäusern, Modeboutiquen, Juweliergeschäften und anderen Geschäften, die regelmäßig internationale Kunden bedienen.
So funktioniert die Erstattung über einen Tax-Free-Anbieter
Schritt 1: In einem teilnehmenden Geschäft einkaufen
Achte auf einen Tax-Free-Hinweis oder frage vor dem Bezahlen, ob das Geschäft eine Mehrwertsteuererstattung für Kunden mit Wohnort außerhalb der EU anbietet.
Schritt 2: Tax-Free-Formular ausstellen lassen
Beim Bezahlen lässt du die notwendigen Daten aufnehmen. Dafür solltest du deinen Reisepass und die erforderlichen Wohnortnachweise dabeihaben. Prüfe, ob deine Angaben korrekt sind.
Schritt 3: Ware beim Zoll vorzeigen
Bei der Ausreise aus der EU lässt du dir die Ausfuhr bestätigen. Dafür müssen die gekauften Waren auf Verlangen vorzeigbar sein. Je nach Ausreiseland und Verfahren erfolgt die Bestätigung digital oder auf Papier.
Schritt 4: Erstattung erhalten
Nach erfolgreicher Bestätigung erfolgt die Auszahlung nach den Bedingungen des Anbieters, beispielsweise über eine Rückerstattungsstelle oder auf eine Zahlungskarte.
Wie viel bekommt man bei Global Blue tatsächlich zurück?
Hier steckt der kleine Haken im Tax-Free-Shopping.
Die deutsche Umsatzsteuer beträgt bei vielen Produkten 19 %. Das bedeutet aber nicht, dass du 19 % des Kaufpreises zurückbekommst.
Erstens sind die 19 % bereits im Bruttopreis enthalten. Zweitens behalten Tax-Free-Dienstleister üblicherweise einen Teil des Erstattungsbetrags für ihre Leistungen ein. Je nach Anbieter können weitere Kosten hinzukommen, etwa durch bestimmte Auszahlungsarten oder Währungsumrechnungen.
Die tatsächlich ausgezahlte Summe hängt vom konkreten Kauf, dem Anbieter und dessen aktuellen Bedingungen ab.
Unser Tipp: Frage bereits im Geschäft, welchen Eurobetrag du voraussichtlich zurückbekommst. Entscheidend ist nicht irgendein Werbeversprechen mit „bis zu 19 %“, sondern der Betrag, der am Ende tatsächlich bei dir ankommt.
Die Vor- und Nachteile
Der große Vorteil ist der Komfort. Der Händler kennt die Abläufe, die Dokumente werden routinemäßig erstellt und der Dienstleister bietet einen standardisierten Rückerstattungsprozess.
Dafür zahlst du indirekt über die einbehaltenen Gebühren.
Gerade bei kleineren Einkäufen kann diese unkomplizierte Abwicklung attraktiv sein. Bei hochwertigen Anschaffungen lohnt es sich dagegen, auch über eine direkte Erstattung nachzudenken.
Weg 2: Mehrwertsteuer direkt vom Händler zurückbekommen – auch ohne Global Blue
Jetzt wird es interessant.
Stell dir vor, du besuchst während deines Deutschlandaufenthalts ein kleines Kamerageschäft, einen unabhängigen Elektronikhändler oder eine inhabergeführte Boutique.
Das Geschäft arbeitet weder mit Global Blue noch mit Planet zusammen.
Bedeutet das automatisch, dass du keine Mehrwertsteuer zurückbekommen kannst?
Nein. Auch ein gewöhnlicher Händler kann die steuerfreie Ausfuhrlieferung selbst abwickeln.
Das deutsche Umsatzsteuerrecht verlangt keine Mitgliedschaft bei einem Tax-Free-Dienstleister.
Rechtlich geht es darum, dass der Händler eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nachweisen kann. Dafür benötigt er die entsprechenden Belege über die Ausfuhr und den ausländischen Abnehmer.
Die Erstattung an dich muss allerdings mit dem Händler vereinbart werden.
Warum nicht jeder Händler begeistert sein wird
Aus Sicht des Kunden klingt das zunächst einfach: einkaufen, Formular abstempeln lassen, Steuer zurückbekommen.
Für den Händler bedeutet die Sache aber zusätzliche Arbeit.
Er muss die Voraussetzungen prüfen, die notwendigen Unterlagen erstellen beziehungsweise entgegennehmen und den Vorgang korrekt in seiner Buchhaltung behandeln.
Bei einer ordnungsgemäßen steuerfreien Ausfuhrlieferung fällt auf diesen Umsatz keine deutsche Umsatzsteuer an. Der Händler muss die Steuerfreiheit aber belegen können.
Und genau deshalb winken manche Geschäfte ab.
Nicht unbedingt, weil die Erstattung unmöglich wäre, sondern weil sie diesen Vorgang nicht kennen oder den Verwaltungsaufwand vermeiden möchten.
Schritt für Schritt: Direkte Erstattung bei einem gewöhnlichen Händler
1. Unbedingt vor dem Kauf nachfragen
Das ist der wichtigste Punkt.
Du solltest niemals davon ausgehen, dass du später einfach mit einem abgestempelten Kassenbon zurückkommen kannst und der Händler dann verpflichtet wäre, dir Geld zu überweisen.
Sprich die Möglichkeit deshalb ausdrücklich vor dem Kauf an.
Erkläre, dass du deinen Wohnort außerhalb der EU hast, die Ware persönlich ausführst und die erforderlichen Ausfuhrnachweise beschaffen möchtest.
Am besten vereinbart ihr schriftlich, welchen Betrag der Händler nach Vorlage der bestätigten Dokumente erstattet und welche Unterlagen er dafür benötigt.
Musteranfrage an einen Händler
Guten Tag,
ich lebe dauerhaft außerhalb der EU und möchte bei Ihnen einen Artikel kaufen, den ich anschließend persönlich aus Deutschland ausführen werde.
Wäre es möglich, den Kauf als steuerfreie Ausfuhrlieferung abzuwickeln und mir die enthaltene Umsatzsteuer nach Vorlage des zollbestätigten Ausfuhrnachweises zu erstatten?
Die notwendigen Nachweise zu meinem Auslandswohnsitz kann ich vorlegen. Auch das entsprechende Ausfuhrformular würde ich gerne vorab mit Ihnen abstimmen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Gerade bei höherpreisigen Einkäufen lohnt es sich, diese Frage vorab per E-Mail zu stellen.
2. Die richtigen Unterlagen vorbereiten
Für die direkte Erstattung gibt es einen offiziellen Vordruck des Bundesfinanzministeriums: die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr.
Du findest ihn als Anlage zum offiziellen BMF-Merkblatt vom 12. März 2025.
In bestimmten Fällen können auch entsprechend ausgestaltete Rechnungsbelege als Ausfuhrnachweis dienen. Wir würden für den Leser dennoch empfehlen, die Dokumentation vorher mit dem Händler abzustimmen.
Achte besonders darauf, dass Name, Anschrift, Warenbeschreibung und Kaufdatum korrekt sind und die Belege den Anforderungen des Händlers sowie der Zollstelle entsprechen.
3. Kaufpreis bezahlen und Belege aufbewahren
Üblicherweise zahlst du beim Kauf zunächst den vollständigen Bruttopreis.
Eine andere Abwicklung kann vereinbart werden. In der Praxis ist die nachträgliche Erstattung für einen Händler oft leichter zu handhaben, weil er erst nach erfolgreicher Ausfuhrbestätigung den Vorgang abschließen kann.
Nimm sämtliche vereinbarten Unterlagen mit und hebe auch die ursprünglichen Kaufbelege auf.
4. Beim Zoll die Ausfuhr bestätigen lassen
Bei der Ausreise zeigst du die Ware zusammen mit den erforderlichen Dokumenten vor.
Der Zoll bestätigt bei erfüllten Voraussetzungen die Ausfuhr und gegebenenfalls die Angaben zum Abnehmer.
Wichtig: Ein Ausfuhrstempel allein ersetzt nicht automatisch den Nachweis deines Wohnorts außerhalb der EU. Beide Aspekte sind für den Händler relevant.
5. Bestätigte Unterlagen an den Händler senden
Nach deiner Ausreise übermittelst du dem Händler die Unterlagen in der zuvor vereinbarten Form.
Kläre vorab, ob Originalbelege erforderlich sind oder ob eine elektronische Übermittlung akzeptiert wird.
Bewahre selbst Kopien beziehungsweise Scans sämtlicher Dokumente auf.
6. Erstattung erhalten
Sobald der Händler die erforderlichen Nachweise erhalten und geprüft hat, erfolgt die vereinbarte Rückzahlung.
Bei einer vollständigen Erstattung der enthaltenen Umsatzsteuer kann das finanziell durchaus interessant sein.
Praxisbeispiel: Eine Kamera für 1.500 Euro
Angenommen, du kaufst in einem deutschen Fotogeschäft eine Kamera für 1.500 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer.
BEISPIELRECHNUNG · DIREKTE ERSTATTUNG
Kaufpreis brutto: 1.500,00 €
Kaufpreis netto: 1.260,50 €
Enthaltene Umsatzsteuer: 239,50 €
Unterstellt wird, dass der Händler den vollständigen Steuerbetrag erstattet. Eventuelle Händlergebühren oder Einfuhrabgaben im Wohnsitzland sind nicht berücksichtigt.
Der finanzielle Vorteil liegt auf der Hand: Du kannst bei einer direkten Erstattung möglicherweise den vollständigen Steuerbetrag erhalten, ohne einen Tax-Free-Dienstleister dazwischenzuschalten.
Allerdings gilt das nur, wenn der Händler tatsächlich bereit ist, den gesamten entsprechenden Betrag zurückzuzahlen.
Was tun, wenn der Händler das Verfahren nicht kennt?
Das dürfte gerade bei kleineren Geschäften häufiger vorkommen.
In diesem Fall kannst du auf das offizielle BMF-Merkblatt verweisen und erklären, dass die steuerfreie Ausfuhrlieferung nicht zwingend einen externen Dienstleister erfordert.
Für den Händler sind vor allem zwei Fragen relevant: Wie kann er die Steuerfreiheit ordnungsgemäß nachweisen, und wie muss er seine Rechnungsstellung und Buchhaltung behandeln?
Auf diese Fragen sollte im Zweifel seine Steuerberatung eine Antwort geben.
Versuche aber nicht, einen Händler zu überreden, der den Vorgang ausdrücklich ablehnt. Ohne seine Mitwirkung funktioniert die direkte Erstattung nicht.
Was tun, wenn der Händler nach der Ausfuhr nicht zahlt?
Hast du vor dem Kauf keine Vereinbarung getroffen, stehst du unter Umständen mit einer bestätigten Ausfuhrbescheinigung da, ohne eine Rückzahlung verlangen zu können.
Hast du dagegen eine klare Erstattungsvereinbarung, solltest du den Händler zunächst schriftlich kontaktieren, die vereinbarten Nachweise übermitteln und um Auszahlung bitten.
Ob daraus ein durchsetzbarer zivilrechtlicher Anspruch besteht, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung.
Unser Tipp: Besonders bei teuren Produkten vor dem Bezahlen schriftlich klären, welche Erstattung du erhältst, welche Dokumente benötigt werden und wie die Auszahlung erfolgen soll.
Wie viel Mehrwertsteuer kannst du tatsächlich sparen?
Ein häufiges Missverständnis: Bei 19 % Mehrwertsteuer bekommst du nicht 19 % des Bruttopreises zurück.
Wenn du für einen Laptop 1.190 Euro zahlst, beträgt der Nettopreis 1.000 Euro. Die enthaltene Umsatzsteuer sind 190 Euro.
Das entspricht rund 15,97 % des Bruttopreises.
Bei Waren mit 7 % Umsatzsteuer beträgt der Steueranteil am Bruttopreis dagegen rund 6,54 %.
Mehrwertsteuer-Erstattungsrechner
Mit unserem Rechner kannst du sofort sehen, wie hoch die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer ist und wie sich angenommene Gebühren auf deine mögliche Erstattung auswirken.
Wie viel Mehrwertsteuer kannst du zurückbekommen?
Berechne den enthaltenen Umsatzsteuerbetrag und simuliere mögliche Abzüge bei einer Tax-Free-Erstattung.
Der simulierte Abzug wird auf die enthaltene Umsatzsteuer angewendet, nicht auf den Kaufpreis. Bei direkter Erstattung ohne Gebühren: 0 % einstellen.
Hinweis: Für die deutsche Steuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr muss der Rechnungsbetrag mehr als 50 € betragen.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Zusage einer Erstattung. Tatsächliche Anbietergebühren und Auszahlungsbeträge können abweichen. Die Erstattung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und die Mitwirkung des Händlers voraus. Etwaige Einfuhrabgaben im Zielland sind nicht berücksichtigt.
Bei einer direkten Händlererstattung ohne Gebühren kannst du im Rechner einfach 0 % einstellen.
Rechenbeispiele ohne Gebühren
| Bruttopreis | Enthaltene MwSt. bei 19 % | Preis nach voller Erstattung |
|---|---|---|
| 100 € | 15,97 € | 84,03 € |
| 500 € | 79,83 € | 420,17 € |
| 1.000 € | 159,66 € | 840,34 € |
| 2.000 € | 319,33 € | 1.680,67 € |
| 5.000 € | 798,32 € | 4.201,68 € |
Gerade wer bei einem Heimatbesuch größere Anschaffungen plant, sollte das Thema also nicht ignorieren.
Der Zoll: So funktioniert die Ausfuhrbestätigung am Flughafen
Egal, welchen Erstattungsweg du wählst: Ohne ordnungsgemäßen Ausfuhrnachweis funktioniert die Mehrwertsteuererstattung normalerweise nicht.
Bei der Ausreise überprüft die zuständige Zollstelle, ob die Voraussetzungen für eine Ausfuhrbestätigung vorliegen.
Dazu gehört insbesondere, dass du die betreffenden Waren tatsächlich aus der EU mitnimmst.
Welche Unterlagen brauchst du beim Zoll?
Packe dir am besten alle Unterlagen griffbereit zusammen: Kaufbelege, Tax-Free-Formulare beziehungsweise Ausfuhrbescheinigungen, Reisepass, Nachweise deines Wohnorts außerhalb der EU sowie Flug- oder Reiseunterlagen.
Und natürlich musst du die gekauften Waren auf Verlangen vorzeigen können.
Bei einem Laptop oder einer Uhr ist das meist unkompliziert. Bei einem großen Koffer voller Einkäufe kann die Kontrolle dagegen etwas aufwendiger werden.
Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck?
Hier passieren unnötig viele Fehler.
Wenn du die Ware im Handgepäck mitführst, kannst du sie normalerweise auch nach der Sicherheitskontrolle noch vorzeigen, sofern dort die zuständige Zollabfertigung erfolgt.
Bei aufgegebenem Gepäck ist der Ablauf anders. Die Ausfuhrkontrolle muss so organisiert werden, dass die Zollstelle die Waren tatsächlich überprüfen kann, bevor sie unerreichbar im Gepäcksystem verschwinden.
Informiere dich daher vor dem Abflug über die Abläufe am jeweiligen Flughafen. An manchen Flughäfen erfolgt die Kontrolle für Aufgabegepäck im Zusammenhang mit dem Check-in.
Wer die Ware einfach aufgibt und anschließend zum Zoll geht, riskiert, dass die Ausfuhr nicht mehr bestätigt werden kann.
Was gilt bei einem Zwischenstopp innerhalb der EU?
Ein Beispiel: Du fliegst von Frankfurt über Amsterdam nach Dubai.
Für die Ausfuhrbestätigung ist grundsätzlich die Zollstelle zuständig, an der die Waren die EU verlassen.
Bei Waren im Handgepäck ist das deshalb regelmäßig der letzte EU-Flughafen – in unserem Beispiel Amsterdam.
Bei durchgechecktem Aufgabegepäck kann eine andere Abfertigung am ersten Abflughafen in Betracht kommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die weitere Beförderung entsprechend nachgewiesen werden kann.
Wichtig: Verlasse dich nicht darauf, dass ein Zollstempel in Frankfurt bei jedem EU-Umstieg automatisch möglich oder ausreichend ist. Kläre den Ablauf insbesondere bei aufgegebenem Gepäck vorab mit dem Zoll und der Airline.
Bei der Weiterreise über mehrere EU-Staaten gelten die zollrechtlichen Zuständigkeiten und die im jeweiligen Ausreisestaat vorgesehenen Verfahren.
Was passiert bei einer Ausreise mit dem Auto?
Die Grundregeln gelten auch bei einer Ausreise über eine Landgrenze.
Fährst du beispielsweise von Deutschland über Österreich in die Schweiz, wird die tatsächliche Ausfuhr aus dem EU-Gebiet an der entsprechenden Außengrenze relevant.
Hier solltest du ebenfalls rechtzeitig prüfen, welche Zollstelle die notwendigen Bestätigungen ausstellt und wann diese geöffnet ist.
Wie lange hast du für die Ausfuhr Zeit?
Die deutsche Regelung ist großzügiger, als manche vermuten.
Du musst die Ware nicht am Einkaufstag ausführen. Die Ausfuhr muss allerdings vor Ablauf des dritten Kalendermonats erfolgen, der auf den Kaufmonat folgt.
Ein Beispiel: Du kaufst eine Kamera am 10. Oktober 2026.
Dann muss sie spätestens am 31. Januar 2027 ausgeführt werden.
Wer häufiger zwischen Deutschland und seinem Wohnsitzland pendelt, kann Einkäufe also durchaus im Voraus planen.
Entscheidend ist allerdings der tatsächliche Ausfuhrzeitpunkt. Eine bloße Buchungsbestätigung für einen späteren Flug reicht nicht aus.
Online-Shopping: Kannst du auch Amazon, Apple & Co. steuerfrei einkaufen?
Gerade für Auslandsdeutsche ist diese Frage interessant.
Vielleicht wohnst du in Thailand, bestellst vor deinem Heimatbesuch einen Laptop bei einem deutschen Onlineshop und lässt ihn zu deinen Eltern liefern. Anschließend nimmst du den Laptop bei deiner Rückreise mit.
Kannst du dir dafür die Mehrwertsteuer zurückholen?
Das ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Abwicklung ist allerdings deutlich schwieriger als beim klassischen Einkauf im Ladengeschäft.
Denn der Onlineshop muss bereit und in der Lage sein, die erforderlichen Nachweise für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung zu verarbeiten.
Dass du später mit einem Gegenstand ausreist, bedeutet nicht automatisch, dass der Onlinehändler dir die Umsatzsteuer erstatten muss.
Lieferung zu deinen Eltern nach Deutschland
Wird die Ware zunächst innerhalb Deutschlands geliefert, fällt beim Kauf üblicherweise deutsche Umsatzsteuer an.
Willst du die Ware anschließend persönlich ausführen, solltest du bereits vor der Bestellung klären, ob der Händler das Reisegepäckverfahren unterstützt und die Rechnung sowie die weiteren Belege passend ausstellen kann.
Achte außerdem darauf, dass du selbst der Käufer bist und die erforderlichen Angaben zu deinem Auslandswohnsitz ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Ein Einkauf auf den Namen deiner Eltern, den du später selbst exportierst, kann zusätzliche Probleme bei der Nachweisführung verursachen.
Click & Collect als Alternative
Eine mögliche Lösung kann die Bestellung mit Abholung in einem Geschäft sein.
Der Vorteil: Du kannst die Ausfuhrabwicklung unter Umständen direkt bei der Abholung besprechen und die notwendigen Dokumente erhalten.
Allerdings bedeutet Click & Collect nicht automatisch, dass eine Tax-Free-Erstattung angeboten wird.
Erkundige dich deshalb unbedingt im Voraus.
Direkter Versand ins Ausland ist ein anderer Fall
Wenn ein deutscher Händler die Ware direkt in ein Land außerhalb der EU versendet, kann es sich um eine reguläre steuerfreie Ausfuhrlieferung handeln.
Diese unterliegt anderen Nachweis- und Abwicklungsregeln als das Tax-Free-Shopping im persönlichen Reisegepäck.
Beim direkten Versand solltest du außerdem beachten, dass im Empfangsland Einfuhrumsatzsteuer, Zoll oder Abfertigungsgebühren anfallen können.
Muss die Ware originalverpackt sein?
Eine der häufigsten Fragen beim Tax-Free-Shopping: Darf man die gekauften Sachen bereits vor der Ausreise benutzen?
Eine allgemeine gesetzliche Vorschrift, nach der jede Ware zwingend originalverpackt bleiben muss, gibt es für das hier beschriebene Verfahren nicht.
Entscheidend ist, dass du die tatsächlich gekaufte Ware fristgerecht ausführen und ihre Identität gegenüber dem Zoll nachweisen kannst.
Ein bereits eingerichtetes Smartphone ist daher nicht allein deshalb automatisch von der Erstattung ausgeschlossen.
Trotzdem empfehlen wir, besonders bei hochwertigen Anschaffungen vorsichtig zu sein.
Wenn du eine neue Kamera kaufst, sie anschließend zwei Wochen intensiv nutzt und am Flughafen ohne Verpackung oder eindeutige Zuordnung zum Kaufbeleg vorzeigst, können sich unnötige Nachweisfragen ergeben.
Unsere Empfehlung
Bewahre Rechnungen, Seriennummern und gegebenenfalls Originalverpackungen bis zur Ausreise auf. Nimm die Waren vollständig mit und sorge dafür, dass sie sich klar den Kaufbelegen zuordnen lassen.
Vor allem aber solltest du die Ware nicht schon in Deutschland verbrauchen oder zurücklassen. Das Verfahren ist für Waren bestimmt, die tatsächlich exportiert werden.
Die 50-Euro-Grenze: Ab wann lohnt sich Tax-Free-Shopping?
In Deutschland gilt für die Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr derzeit eine Wertgrenze von mehr als 50 Euro einschließlich Umsatzsteuer.
Ein Einkauf über exakt 50 Euro reicht daher nicht aus. Der Rechnungsbetrag muss die Grenze überschreiten.
Dabei kommt es grundsätzlich auf den Wert der jeweiligen Lieferung und den zugehörigen Rechnungsbetrag an.
Du kannst also beispielsweise mehrere Kleidungsstücke im Wert von insgesamt 120 Euro auf einer gemeinsamen Rechnung kaufen.
Dagegen lassen sich zwei unabhängig voneinander getätigte Einkäufe mit separaten Rechnungen über jeweils 30 Euro nicht einfach nachträglich zusammenrechnen, um die Wertgrenze zu erreichen.
Vorsicht bei der Einfuhr in dein Wohnsitzland
Ein Punkt wird beim Tax-Free-Shopping gerne übersehen: Nur weil du beim Verlassen Deutschlands beziehungsweise der EU die deutsche Umsatzsteuer zurückbekommst, ist deine Ware im Zielland nicht automatisch steuerfrei.
Die Umsatzsteuerbefreiung betrifft die Ausfuhr aus der EU.
Die Einfuhr in dein Wohnsitzland ist ein eigenständiger Vorgang und unterliegt den dort geltenden Bestimmungen.
Ein Beispiel: Du kaufst in Deutschland eine hochwertige Uhr, lässt dir die deutsche Mehrwertsteuer erstatten und fliegst damit nach Dubai.
Ob du bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate Einfuhrabgaben entrichten musst, hängt von den dortigen Einfuhrbestimmungen, möglichen Freigrenzen und der Einordnung der Ware ab.
Entsprechendes gilt für Thailand, Indonesien, Georgien oder die Schweiz.
Bevor du größere Anschaffungen tätigst, solltest du deshalb prüfen, ob die Erstattung der deutschen Umsatzsteuer durch mögliche Einfuhrabgaben im Wohnsitzland teilweise oder vollständig aufgezehrt wird.
Und was passiert, wenn du die Ware später wieder nach Deutschland bringst?
Auch hier gilt: Eine einmal erfolgte Mehrwertsteuererstattung bedeutet nicht, dass du den Gegenstand künftig beliebig oft zoll- und steuerfrei in die EU einführen kannst.
Wenn du die Ware zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land bringst, können erneut Einfuhrbestimmungen relevant werden.
Ob Abgaben anfallen, richtet sich nach den dann geltenden Regeln, eventuellen Befreiungen und den konkreten Umständen.
Gerade bei hochwertigen Uhren, Schmuck oder Elektronik solltest du deshalb deine Kauf- und Ausfuhrunterlagen aufbewahren.
Die häufigsten Fehler bei der Mehrwertsteuererstattung
Viele Probleme lassen sich mit ein wenig Vorbereitung vermeiden.
Erst einkaufen, dann nach Tax-Free fragen
Wenn der Händler die Erstattung nicht unterstützt, ist es nach dem Kauf möglicherweise zu spät.
Unzureichender Nachweis des Auslandswohnsitzes
Ein deutscher Reisepass ohne passenden Wohnortnachweis kann bei der Zollkontrolle problematisch sein.
Die Waren vor der Zollkontrolle aufgeben
Wenn du die Einkäufe nicht mehr vorzeigen kannst, riskierst du die Ausfuhrbestätigung.
Den falschen Flughafen für die Zollbestätigung wählen
Bei EU-Umsteigeverbindungen kommt es darauf an, wo und wie die Ware die EU tatsächlich verlässt.
Die vollständigen 19 % des Bruttopreises erwarten
Die enthaltene Umsatzsteuer entspricht bei 19 % Steuersatz nur rund 15,97 % des Bruttopreises.
Lokale Einfuhrabgaben vergessen
Eine deutsche Steuererstattung sagt nichts über die Abgabenpflichten im Zielland aus.
Travelicia-Checkliste: Vor dem Einkauf, am Flughafen und danach
Deine Tax-Free-Checkliste
Damit beim Einkaufen und bei der Ausreise nichts vergessen geht. Hake die Schritte einfach der Reihe nach ab.
Vor dem Einkauf
Beim Einkauf
Vor dem Abflug
Bei der Ausreise
Nach der Ausreise
Die Checkliste ist eine allgemeine Orientierung. Die Erstattung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen, den erforderlichen Nachweisen und der Mitwirkung des Händlers ab.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuererstattung
Kann ich als Deutscher mit Wohnsitz in Dubai die Mehrwertsteuer zurückbekommen?
Ja, grundsätzlich. Entscheidend ist, dass du die Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung erfüllst und deinen Wohnort außerhalb der EU ordnungsgemäß nachweisen kannst. Die deutsche Staatsangehörigkeit steht dem nicht entgegen.
Brauche ich eine deutsche Abmeldebestätigung?
Eine Abmeldebestätigung kann bei der Dokumentation deiner Wohnsitzsituation hilfreich sein, ersetzt aber nicht automatisch die geforderten Nachweise. Maßgeblich sind die Anforderungen an den Abnehmernachweis, insbesondere in Verbindung mit deinen anerkannten Ausweispapieren und gegebenenfalls zusätzlichen Bescheinigungen.
Kann ich die Mehrwertsteuer auch ohne Global Blue zurückbekommen?
Ja. Die steuerfreie Ausfuhrlieferung kann direkt über den Händler abgewickelt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Händler das Verfahren unterstützt und die nötigen Nachweise erhält.
Muss mir jeder Händler die Mehrwertsteuer erstatten?
Nein. Die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung und ein Anspruch auf Auszahlung an den Käufer sind voneinander zu unterscheiden. Vereinbare eine Erstattung deshalb immer vor dem Kauf.
Kann ich mehrere kleine Einkäufe zusammenrechnen?
Die Wertgrenze bezieht sich grundsätzlich auf den Rechnungsbetrag der jeweiligen Lieferung. Unabhängige Einkäufe mit separaten Rechnungen dürfen nicht allein zur Erreichung der Grenze addiert werden.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?
Das hängt vom Händler beziehungsweise Dienstleister ab. Manche Anbieter bieten eine schnelle Auszahlung an, andere verarbeiten Erstattungen erst nach Eingang und Prüfung der bestätigten Nachweise. Bei einer direkten Händlererstattung solltest du den Zeitrahmen vorab vereinbaren.
Kann ich die Steuer auch nachträglich zurückfordern, wenn ich den Zoll vergessen habe?
Ohne ordnungsgemäßen Ausfuhrnachweis ist eine Erstattung regelmäßig nicht möglich. Das BMF sieht für bestimmte Fälle hilfsweise Bescheinigungen durch deutsche Auslandsvertretungen vor. Diese sind jedoch an zusätzliche Voraussetzungen gebunden und können Gebühren verursachen. Eine automatische nachträgliche Lösung ist das nicht.
Funktioniert Tax-Free-Shopping auch bei einer Ausreise in die Schweiz?
Grundsätzlich ja. Die Schweiz gehört nicht zum EU-Umsatzsteuergebiet. Die deutschen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und bei der Einfuhr in die Schweiz sind die dort geltenden Zoll- und Steuerregeln zu beachten.
Kann ich mir die Mehrwertsteuer für ein Hotel oder Restaurant zurückholen?
Nein, nicht über das hier beschriebene Verfahren. Die Mehrwertsteuererstattung im nichtkommerziellen Reiseverkehr betrifft Waren, die du persönlich aus der EU ausführst, keine vor Ort konsumierten Dienstleistungen.
Kann ich als digitaler Nomade ohne festen Wohnsitz die Mehrwertsteuer zurückbekommen?
Das kann schwierig werden. Die bloße Tatsache, dass du häufig reist oder Deutschland verlassen hast, reicht nicht aus. Du musst die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und den maßgeblichen Wohnort außerhalb der EU nachweisen können. Bei wechselnden Aufenthalten ohne klar dokumentierten Wohnort solltest du die Berechtigung vorab klären.
Fazit: Wer im Ausland lebt, sollte bei Deutschlandbesuchen nicht unnötig Mehrwertsteuer verschenken
Tax-Free-Shopping ist längst nicht nur etwas für Touristen, die in europäischen Luxusgeschäften einkaufen.
Auch deutsche Auswanderer, Expats und andere Menschen, die dauerhaft außerhalb der EU leben, können davon profitieren.
Besonders bei größeren Anschaffungen ist die mögliche Ersparnis durchaus beachtlich. Bei einem Einkauf über 3.000 Euro beträgt die enthaltene deutsche Umsatzsteuer bei einem Steuersatz von 19 % bereits rund 479 Euro.
Entscheidend ist allerdings, dass du das Verfahren vor dem Einkauf verstehst und die notwendigen Nachweise organisierst.
Mit Global Blue, Planet und ähnlichen Dienstleistern ist die Abwicklung häufig komfortabler, kostet aber unter Umständen einen Teil der Erstattung.
Die direkte Rückzahlung durch den Händler kann finanziell attraktiver sein. Dafür musst du selbst aktiv werden, den Händler überzeugen und die Formalitäten sauber abstimmen.
Unsere Empfehlung: Frage bei größeren Einkäufen immer nach beiden Möglichkeiten. Auch wenn ein Geschäft kein klassisches Tax-Free-Shopping anbietet, kann eine direkte Erstattung infrage kommen.
Und vergiss nicht, vorher die möglichen Einfuhrabgaben deines Wohnsitzlandes zu prüfen. Schließlich zählt am Ende nicht nur, wie viel deutsche Mehrwertsteuer du zurückbekommst, sondern wie viel du tatsächlich sparst.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Für die rechtlichen Grundlagen und die praktische Vorbereitung empfehlen wir diese offiziellen Quellen:
- Bundesfinanzministerium: Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr (März 2025), einschließlich der amtlichen Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung.
- § 6 Umsatzsteuergesetz: Ausfuhrlieferung – gesetzliche Voraussetzungen.
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Ausfuhrlieferungen – ergänzende Verwaltungsregeln.
- Europäische Kommission: VAT refunds – europäische Rahmenbedingungen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ob eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegt und welche Nachweise anerkannt werden, hängt von den konkreten Umständen ab. Bei Sonderfällen, insbesondere bei doppelten Wohnsitzen oder ungeklärten Aufenthaltsverhältnissen, empfehlen wir eine vorherige Klärung mit den zuständigen Stellen.
Ursprünglich veröffentlicht: Oktober 2026. Zuletzt redaktionell aktualisiert: Oktober 2026


